07.12.2017 - 3 Auslagerung der GGS Montessori-Schule Eilendorf
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 07.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Brötz erläutert, dass sich zwischenzeitlich neue Entwicklungen im Auslagerungsprozess der Montessori-Schule Eilendorf ergeben hätten. Infolge des komplexen Bauvorhabens mit Altbestand und Neubau und der sich daraus ergebenden Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungen habe sich beim Bewerberverfahren für die Besetzung der Architektenleitung gezeigt, dass die eigentliche Baumaßnahme voraussichtlich erst im 3. Quartal 2019 beginnen könne, sodass die Montessori-Schule erst in den Sommerferien 2019 in die Barbarastraße ausgelagert werden müsse. Dies sei allerdings vorteilhaft sowohl für die Verwaltung als auch für den privaten Schulträger bip, da zum einen der Auslagerungsprozess besser vorbereitet und zum anderen der Vertrag mit bip bis zum Jahr 2019 verlängert werden könne. In diesem Zusammenhang berichtet Herr Brötz, dass die Grundschule in der Barbarastraße, welche durch bip betrieben wird, mit Wirkung vom 07.12.2017 durch die Bezirksregierung Köln und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung als private Ersatzschule der Primarstufe mit der Schulnummer 100 0049 anerkannt worden sei. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule werde bis zum 31.12.2017 die Containeranlage an der Barbarastraße kündigen und zum Zeitpunkt der Auslagerung im Sommer 2019 wieder in Betrieb nehmen.
Herr Brantin begrüßt die aktuelle Entwicklung. So erhalte bip die Möglichkeit, eine angemessene Immobilie zu finden für den Schulbetrieb nach den Sommerferien 2019.
Herr Krott schließt sich den Ausführungen von Herrn Brantin an. Allerdings sei er besorgt, da erneut eine Baumaßnahme zeitlich verzögert werde. Um das Abrufen vorhandener Fördermittel aus dem Programm Gute Schule 2020 nicht zu gefährden, gäbe es bei Bedarf die Möglichkeit, externe Unterstützung für die Verwaltung anzuwerben. Er erinnert daher um die geäußerte Bitte an die Verwaltung, regelmäßig über die aktuelle Situation in jeder künftigen Sitzung des Schulausschusses zu berichten.
Frau Griepentrog erinnert daran, dass der Schulausschuss im Februar 2017 einen empfehlenden Antrag der Fraktion DIE GRÜNE für den Personal- und Verwaltungsausschuss auf die Einrichtung von zwei Stellen für den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule für das Programm Gute Schule 2020 abgelehnt habe. Nach ihrem Kenntnisstand gehöre Aachen zu den Städten, welche die Fördermittel für das Programm noch nicht in voller Höhe abgerufen habe. Dies könne durch zusätzliches Personal gewährleistet werden.
Herr Krott weist darauf hin, dass der Rat der Stadt Aachen erst in seiner Sitzung im Juni 2017 die Einrichtung der beiden Stellen beschlossen habe. Aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktlage habe die Besetzung der Stellen jedoch noch nicht vorgenommen werden können.
Frau Schwier bestätigt auf Nachfrage von Herrn Auler, dass es sich nicht um zwei ganze Stellen handele, sondern um 1,5 Stellen, welche von Beginn an für die Verortung im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in der Abteilung Schule vorgesehen worden seien. Die ganze Stelle für die Gesamtkoordination aller Maßnahmen des Förderprogramms sei bereits erfolgreich ausgeschrieben worden, die Besetzung erfolge in naher Zukunft. Die halbe Stelle für die Bearbeitung der im Rahmen des Förderprogramms abzuwickelnden digitalen Infrastrukturmaßnahmen sei nach erfolgloser erster Ausschreibung nun erneut ausgeschrieben worden.
Herr Brötz erläutert, dass ein Sachstandsbericht über das Programm Gute Schule nicht für jede Sitzung des Schulausschusses vorgesehen worden sei, sondern einmal im Quartal. Somit sei der nächste Bericht für die Sitzung im Februar 2018 geplant.
Infolge dessen wird der Beschlussvorschlag dahingehend abgeändert, dass der Bericht der Verwaltung durch die Ausschussmitglieder zustimmend zur Kenntnis genommen wird.
Anlagen zur Vorlage
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