06.12.2017 - 5 Wanderer-Parkplatz Eifelsteig Kornelimünster so...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Havertz erläutert schwerpunktmäßig die Verwaltungsvorlage.

 

Für die CDU-BF ist die Beschilderung der fußläufigen Verbindung von der Korneliusstraße bis zum Schildchenweg (Ziffern 13, 16 und 17) insoweit entbehrlich, da sich die Treppenanlage in einem sehr schlechten und nicht verkehrssicheren Zustand befindet. Die Verbindung müsste besser gepflegt werden und im oberen Teil häufiger ein Rückschnitt der Sträucher erfolgen.

 

Herr Havertz bemerkt hierzu, dass auf eine Beschilderung dieses Weges durchaus verzichtet werden kann.

 

Die SPD-BF sieht in dieser Wegeverbindung eher ein Nebenproblem. Ihr ist es wichtig und sie befürwortet, dass die Parkmöglichkeiten für Eifelsteigwanderer am Schildchenweg ausgeschildert werden. Dadurch wird mit der Schaffung des Parkplatzes in der Korneliusstraße eine Entlastung für den Ort geschaffen. In diesem Zusammenhang mahnt sie das immer noch ausstehende Gesamtkonzept zur Parkplatzsituation in Kornelimünster an.

 

Bezüglich der zum Schildchenweg führenden Treppenanlage merkt Frau Keller an, dass es sich bei den Nutzern um Wanderer handelt, die sicherlich mit dem derzeitigen Zustand des Weges klarkommen dürften. Außerdem gebe es noch eine weitere Wegeverbindung am Ende der Korneliusstraße.

 

Die CDU-BF stellt klar, sie ist ebenfalls für den Wandererparkplatz am Schildchenweg und möchte den geplanten Parkplatz an der Korneliusstraße vornehmlich für Besucher des Ortskerns und Anwohner genutzt sehen.

 

Nachdem Herr von Thenen daran erinnert, dass es auch noch eine weitere Wegeverbindung gibt, die über den alten Friedhof St. Stephan führt, ergeht folgender

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung stimmt dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu, die Parkmöglichkeiten am Schildchenweg (Friedhof und Bergkirche) und nicht den neuen näheren Parkplatz Korneliusstraße als Parkmöglichkeiten für Eifelsteig-Wanderer auszuweisen.

Die Umsetzung der Beschilderung erfolgt im Jahr 2018 vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts.

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Anlagen zur Vorlage

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