06.12.2017 - 8 Münsterstraße - Querung im Zuge des Vennbahnweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Frau Poth vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.

 

Auf die Vorlage wird verwiesen.

 

Frau Poth berichtet, dass in einer der letzten Sitzungen über die Münsterstraße ab dem Abschnitt Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße bis Vennbahnweg entschieden worden sei. Die Maßnahme sei wegen aktueller personeller Probleme im Fachbereich noch nicht umgesetzt worden. Die Ausschreibung sei jetzt vorbereitet und die Umsetzung könne im Frühjahr erfolgen. Aus der Bürgerschaft sei zwischenzeitlich der Wunsch an die Verwaltung herangetragen worden, die Querungen erneut zu überdenken. Frau Poth erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die jetzige Situation. Am Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße werde die Querung nicht besonders gesichert; außerdem bestehe an der Vennbahntrasse ein enormes Querungsaufkommen. Der hohe Kostenaufwand für die Ergänzung sei darauf zurückzuführen, dass für die geplanten Fußgängerüberwege von der Straßenverkehrsbehörde beleuchtete Transparente gefordert würden. Pro Fußgängerüberweg würden Kosten i.H.v. 20.000 € für die verkehrsgerechte Beleuchtung anfallen.

Da der Vennbahnweg immer wieder Thema sei, werde er zeitnah in konzentrierter Form „angepackt“. Für die Kreuzung mit der Münsterstraße sei eine Planung entwickelt worden, die im Bezirk Brand noch nicht praktiziert worden sei. In der Innenstadt sei dieses Konzept aber an vielen Stellen unter dem Thema „Ortseingänge“ umgesetzt worden. Bei der vorliegenden Situation handele es sich tatsächlich um einen Ortseingang, da der vom Grauenhofer Weg kommende Autofahrer über eine unbebaute Strecke in einen Abschnitt mit Bebauung fahre und somit mit einer völlig anderen Verkehrslage konfrontiert werde. Dem wolle man mit einer Engstelle von 3,50 m Breite begegnen, so dass sich Autofahrer bei Gegenverkehr arrangieren müssten. Der von außerhalb kommende Pkw-Fahrer müsse dafür die Geschwindigkeit reduzieren, was die Verkehrssicherheit erhöhe. Die Vennbahntrasse werde im Ausbaubereich auf 4,00 m verbreitert. Aufgrund der Kritik des ADFC wurde festgestellt, dass die Legende des Ausbauplans nicht aktualisiert worden sei. Die Standardlegende unterscheide zwischen Bordstein und Rundbord. Demgegenüber müsse aber im vorliegenden Fall eine Nullabsenkung und dahinter eine 30 cm Noppenplatte angebracht werden, um den Forderungen der Behindertenverbände Rechnung zu tragen. Der Baubeginn sei für Frühjahr 2018 geplant; die geschätzten Kosten i.H.v. 86.000 € würden aus dem Ansatz für Kleinmaßnahmen 2018 finanziert.

Der II. Bauabschnitt der Münsterstraße werde der Bezirksvertretung Aachen-Brand eventuell schon in der nächsten Sitzung mit Querschnittsplänen im Rahmen der Planungsbeschlussfassung vorgelegt.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF bedankt sich bei Frau Poth und äußert sich zufrieden über die Vorlage. In der letzten Woche habe er einen Bericht über ein durchgeführtes Verkehrsprojekt der Grundschule im Brander Feld gelesen. Die Schüler hätten an mehreren neuralgischen Punkten Fotos angefertigt und sich Gedanken zur Verbesserung der Verkehrssituation gemacht. Sie dürften erfreut sein, dass an zwei Stellen ihre Ideen jetzt umgesetzt würden. Bezüglich des II. Bauabschnittes fragt er nach, ob in der § 14-er Liste die Kosten für diesen Teil vermerkt seien.

 

Frau Poth erklärt, dass die in der § 14-er Liste enthaltenen Maßnahmen nicht die notwendige Planungstiefe für eine realistische Kostenschätzung hätten und daher noch nicht in den Investitionshaushalt aufgenommen werden könnten. Die Frist für den nächsten Haushalt sei im Mai gesetzt. Bis dahin dürfte die Planung vorliegen.

 

Herr Auler von der CDU-BF fragt nach der Vorfahrtsberechtigung bei der Querung Vennbahnweg/Münsterstraße.

 

Frau Poth erklärt, dass die Münsterstraße eine durchgehende Fahrbahn habe und als Hauptverkehrsstraße vorfahrtsberechtigt sei. Der Vennbahnweg habe eine abgegrenzte Linie in Form von durchgehendem Rinnstein und der Noppenstreifen sei erkennbar.

Herr Sanders ergänzt, dass bereits eine Beschilderung für den Vennbahnweg angebracht worden sei. Mit Verkehrszeichen und Markierungen werde der Vennbahnweg vorfahrtsmäßig untergeordnet.

 

Herr Müller von der SPD-BF stellt fest, dass die SPD schon einmal eine 30-km-Regelung an dieser Stelle gefordert habe. Die Verwaltung habe erklärt, dass die 50-km-Regelung beibehalten werden müsse, damit der Verkehr von Brand schnell abfließen kann.

Frau Poth antwortet, dass es einen Unterschied zwischen einer Streckengeschwindigkeitsbegrenzung und einer Tempo-30 Zone gebe. Wichtig sei, dem Verkehrsteilnehmer im Ortseingangsbereich deutlich zu machen, dass sich die Verkehrssituation ändere. Man müsse zwischen baulichen und verkehrsrechtlichen Maßnahmen unterscheiden. Eine Streckengeschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sei verkehrsrechtlich nur bei einem außergewöhnlichen Gefährdungspotential möglich. Die vorhandene Bebauung in der Ortslage sei kein ausreichendes Kriterium.

 

Die Frage des Herrn Hußmann von der GRÜNEN-BF nach der Entwässerungsrinne beantwortet Frau Poth mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, das Niederschlagswasser entlang der Fahrbahn der Münsterstraße zu führen.

 

Herr Auler von der CDU-BF begrüßt die Ankündigung von Frau Poth, den gesamten Vennbahnweg zu überplanen. Er verweist auf die Situation an der Kreuzung Vennbahnweg/Rombachstraße, an der der Vennbahnweg auch einen Fuß- und Radweg kreuzt. Der Eigentümer des dortigen Eckgrundstückes habe ein Gartenhaus gebaut, welches die Sichtbeziehung zwischen dem Vennbahnweg und dem kreuzenden Fuß-und Radweg beeinträchtige. Da es sich u. a. um einen Schulweg handele, habe es an dieser Stelle bereits Konflikte mit Kindern und Fahrrädern gegeben. Für kreative Lösungen wäre er dankbar.

 

Ratsherr Palm hält die bauliche Maßnahme für gut und ausreichend. Sie stelle einen guten Kompromiss zwischen Sicherheit und Verkehrsteilnehmern dar. Eine Überregulierung durch Verkehrszeichen an dieser Stelle halte er für kontraproduktiv.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns fragt nach der Prioritätenliste für die Beleuchtung am Vennbahnweg.

 

Frau Poth erläutert, dass die Beleuchtung für den Vennbahnweg aktuell nicht ganz oben auf der Prioritätenliste stehe. Sie hege die Hoffnung, dass bei Ertüchtigung und Verbreiterung des Vennbahnweges die Beleuchtung eingebunden werden könnte. Auf Nachfrage des Herrn Hellmann von der SPD-BF bestätigt Frau Poth, dass der gesamte Vennbahnweg verbreitert werden solle, also von Rothe-Erde bis Walheim. Der Abschnitt im Brander Feld habe wegen der intensiven Nutzung und des räumlichen Potentials besonders hohe Priorität. Für die Generierung von Zuschussmitteln müsse aber zunächst die Gesamtmaßnahme betrachtet werden. Sie greift den Hinweis des Herrn Hellmann auf und bestätigt, dass bei Realisierung der Gesamtmaßnahme auch eine Beleuchtung zwischen Rombachstraße und Münsterstraße berücksichtigt werden könnte.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich bei Frau Poth.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss auf Grundlage der vorliegenden Planung 2014_045_V2_A4_1 und 2014_045_V2_A4:2 den Ausführungsbeschluss für die Querung des Vennbahnwegs an der Münsterstraße und – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2018 – für den Fußgängerüberweg am Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße zu fassen.

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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