07.12.2017 - 2 Nachtragssatzung zur Abfallgebührensatzung eins...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Neumann bittet um Konkretisierung der Kostenaufstellung für die vom Callcenter Aachen.für den Stadtbetrieb erbrachten Leistungen

Hierauf  antwortet der Kaufmännische Betriebsleiter, Herr Thalau direkt, dass die Kosten quartärlich nach Aufwand von Call Aachen in Rechnung berechnet werden. Hier handele es sich um Kosten für Telefongespräche bezüglich der Sperrgutabfuhr und allgemeiner Beratung sowie der entsprechenden Backofficearbeiten. 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt im Anschluss an die Entscheidung des Finanzausschusses vom 05.12.2017 die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis.

 

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=84614&selfaction=print