13.12.2017 - 4 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz; Verwendun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 13.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Mohr, Allianz für Aachen, verweist auf Debatten im Rat im April 2016, bei denen die Ratsgruppe der Bereitstellung von Mitteln für den U3-Ausbau nicht zugestimmt habe. Die Stadt Aachen sei personell und von der Infrastruktur her dem aus ideologischen Gründen betriebenen Massenausbau der U3-Betreuung nicht gewachsen. Man hänge hierbei einem völlig verfehlten Frauenbild an, das in der Frau vor allen Dingen eine zu erschließende Arbeitskraft sehe, die möglichst schnell Kinder wieder in die Fremdverwahrung abzugeben habe. Dieser Weg solle weiter beschritten werden. Die Ratsgruppe wehre sich gegen ein solches Frauenbild und gegen diese institutionalisierte Mutter-Kind-Entfremdung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt einstimmig, dass der Beschluss vom 06.04.2016 (FB 45/0214/WP17) dahingehend ergänzt wird, dass der mit Vorlage vom 01.12.2015 (B 03/0050/WP17) beschlossene Anteil der Fördermittel für die U3-Betreuung in Höhe von insgesamt 3.600.000 € neben dem KiTa-Neubau am Standort Im Kollenbruch anteilig in Höhe von 518.360 € auch für die Baumaßnahmen In den Küpperbenden verwendet wird.
Dieser Beschluss erfolgt vorbehaltlich eines noch ausstehenden Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses bezüglich der tatsächlichen Umsetzung der Baumaßnahme In den Küpperbenden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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115,9 kB
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