06.12.2017 - 5 Änderungen zum Erhalt des Aachener Ehrenamtspas...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne weitere Aussprache fasst der Hauptausschuss folgenden

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Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig, den Ehrenamtspass der Stadt Aachen für Person bis einschließlich 25 Jahre einzuführen. Dieser soll nach zwei Jahren nachgewiesener ehrenamtlicher Tätigkeit mit einer Laufzeit von drei Jahren ausgestellt werden.

Im Übrigen gelten die bisherigen Voraussetzungen zur Erlangung eines Ehrenamtspasses weiterhin.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit geeigneten vergünstigungsgewährenden Stellen Kontakt aufzunehmen und die erforderlichen verwaltungsinternen Maßnahmen zu ergreifen.