27.10.2005 - 5 Offene Ganztagsschule im Primarbereich;hier: U...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Erlenkämper begründet die Wichtigkeit eines zutreffenden Beschlusses wegen der zeitlichen Enge, die zur Realisierung der verschiedenen Projekte notwendig sind. Herr Lennartz unterstreicht die Wichtigkeit, da hierdurch die Maßnahmen erheblich forciert werden können. Sollten bei allen Maßnahmen die zuständigen städtischen Gremien beteiligt werden, so verbleibt vom Vorstellen der anstehenden Maßnahme in den Gremien bis zur Beratung im Planungsausschuss kaum Zeit, alle Maßnahmen zu realisieren. Durch die Vorgabe der Schuljahre und der Bewilligungen besteht ein erhöhter Druck. Daher wird in Abstimmung mit dem städt. Schulverwaltungsamt vorgeschlagen, den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen nur die Maßnahmen vorzustellen mit außenwirksam baulichen Veränderungen. Unabhängig hiervon soll über die Maßnahmen mit Innenwirkung in bestimmten Zeitabständen in den entsprechenden Gremien berichtet werden.

Frau Schmitt-Promny trägt vor, dass es aus pädagogischer Sicht sinnvoll sei, die Planungsphasen zu verfolgen. Es solle die Möglichkeit eröffnet werden, bestimmte Projekte, die im Planungsausschuss beraten werden, mit zu verfolgen. Herr Lennartz erwidert, dass es ein komplett abgestimmtes Konzept zwischen der Schule, Schulkonferenz, A 40, und E 26 gibt. Herr Ferber möchte nur die notwendigen Ausschüsse beteiligen, die zur Zielerreichung notwendig sind. Die anderen Maßnahmen sollen von der Konzeption vorgestellt werden. Herr Ernst erläutert an einem Beispiel das Verfahren. Sollte ein Anbau realisiert werden, so steht außer Frage, dass das normale Verfahren durch alle Ausschüsse durchzulaufen hat. Bei kleinen Maßnahmen wie lediglich eine Wand muss innerhalb einer Schule versetzt werden, solle im Nachhinein eine Information erfolgen.

Herr Becker äußert sich, dass er gerne über alles informiert ist, da er als Politiker vor Ort befragt wird und auch Auskunft geben möchte. Die ganze Angelegenheit basiert seiner Meinung nach jedoch auf Vertrauensbasis. Wichtig sei für ihn, dass die ganzen Maßnahmen mit den Schulen abgesprochen wurden und in ein Gesamtkonzept passen. Eine außenwirksame Bauveränderung sei für ihn nicht so wichtig.

Herr Boenke meint, dass es eine Frage des Maßstabes sei. Auf der einen Seite stehe die Zeitersparnis, die zur Realisierung wichtig ist, auf der anderen Seite das Ziel, bei allen Projekten beteiligt zu sein. Daher ist in diesem Bereich sensibel zu verfahren. Herr Ernst betont, dass von Anfang an bei jeder Maßnahme die Schule in das Verfahren einbezogen ist. Impulse von der Schule werden berücksichtigt und die Schulleitung in eventuelle Baumaßnahmen einbezogen.

Herr Menne stellt sich kurz vor als Fachberater bei der unteren Schulaufsicht für die OGS und betont, dass Schulen, die sich für die OGS bereit erklärt haben, auf vielfältige Weise von ihm begleitet werden. Dies betreffe hauptsächlich den pädagogischen Bereich sowie die Konzeption. Die erforderlichen baulichen Maßnahmen werden von ihm mit verfolgt.

Frau Höfken konkretisiert die gemachten Ausführungen. Sie erwähnt das Reizthema Aufwärmküche. Aus ihrer Erfahrung sollte nicht nur gezielt auf die jeweilige einzelne Schule gesehen werden, sondern dies in einem Gesamtrahmen. Hierdurch könnten Kosten eingespart werden.

Frau Schmitt-Promny bittet darum, in die einzelnen Konzeptionen Einsichtnahme zu erhalten. Für die wichtigen Innenbereiche des Konzeptes sollte eine Möglichkeit bestehen, sich hierüber zu informieren.

Herr Ferber betont, dass das E 26 als Eigenbetrieb und damit als Dienstleister gemeinsam mit A 40 von Seiten der Verwaltung dafür Sorge trägt, dass die einzelnen Maßnahmen intensiv diskutiert werden und mit den Schulen abgesprochen sind. Die Realisierung hängt aber auch weitgehend von den vorhandenen finanziellen Mitteln ab. Durch mögliche Standardisierungen wird versucht, Kosten einzusparen.

Frau Höfken betont, dass im bisherigen Verfahren wenig wirkliche Probleme aufgetaucht sind. Sie fühlt sich durch die verschiedenen städtischen Dienststellen hervorragend betreut. Sie sieht aber auch, dass es z.B. bei der Einrichtung von Küchen oder Aufwärmküchen nicht nur auf die baulichen Belange ankäme, sondern dies auch einen großen pädagogischen Aspekt beinhalte.

Herr Dr. Erlenkämper fasst zusammen, dass aus den vorgetragenen Diskussionsbeiträgen durchaus bei den innenbaulichen Maßnahmen freie Hand gewährt werden könnte, jedoch bei anstehenden größeren Problemen diese dann in den entsprechenden Gremien beraten werden sollten. Es gehe dabei hauptsächlich um Konsensprobleme zwischen der Schule und den städtischen Dienststellen. Herr Ferber gibt zu verstehen, dass es bei den Maßnahmen zur Bereitstellung der Verpflegung einen grundsätzlichen Konsens geben sollte. Die Bereitstellung der Verpflegung ist eine relativ komplizierte Angelegenheit, da verschiedene gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind. Im bisherigen Verlauf sind auch die bisherigen Dienststellen hierzu eingeschaltet worden. Aus Sicht von Herrn Ernst stellt die Gemeinschaftsverpflegung ein Problem dar. Hieraus werden sich evtl. Konflikte ergeben. A 40 wisse jedoch, welche Anforderungen daran zu stellen sind, dass die Kinder eine entsprechende Mahlzeit erhalten können. Das spezielle Thema Küche sprenge aber den Rahmen dieser Sitzung und könnte in einer weiteren Sitzung ausführlich vorgestellt werden.

Frau Schmitt-Promny meint, dass aufgrund der jeweiligen Konzeption die Gesundheitserziehung, darunter auch die Mittagsverpflegung, verfolgt werden soll. Sie möchte daher zumindest durch Einsichtnahme beteiligt sein. Auf die Anregung, per Rund-email die Konzeption der Verwaltung vorzustellen, antwortet Herr Ernst, dass dieser Punkt noch nicht erreicht sei. Das Verpflegungskonzept müsse mit jeder einzelnen Schule abgesprochen werden, da auch bei jedem Schulgebäude besondere bauliche Gegebenheiten zu berücksichtigen seien. Dies könne nur in Übereinstimmung mit den Schulen erfolgen.

Der Vorsitzende stellt Einvernehmen her, den Beschluss nach der vorherigen Anregung von Herrn Dr. Erlenkämper wie nachstehend zu verfassen.

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Beschluss:

Der Schulausschuss nimmt bei einer Enthaltung die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu. Es soll jedoch bei den Maßnahmen, bei denen kein Konsens der Beteiligten erreicht werden kann, vorher eine Vorstellung im Schulausschuss erfolgen.