27.10.2005 - 4 Eigenanteilsbefreiung bei Schulbüchern für ALG-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : A 40 Team 2
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 27.10.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Dr. Erlenkämper verweist
auf die Ausschussvorlage und erläutert diese. Nach der gegebenen Rechtslage
durch das neue Schulgesetz und der darin enthaltenen Übergangsregelung ist es
nur noch möglich, Schüler und Schülerinnen von der Zahlung des Eigenanteils zu
befreien, sofern sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten. Als
Übergangsregelung für das Schuljahr 2005/06 können darüber hinaus die
Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2004/05 wegen des Empfangs von
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz von der
Zahlung des Eigenanteils befreit wurden und nun Leistungen nach SGB II
erhalten, von der Zahlung des Eigenanteils befreit werden. Die Übergangsregelung
läuft zum Ende des Schuljahres 2005/06 aus, so dass ab dem Schuljahr 2006/07
lediglich die Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII eine
Befreiung vom Eigenanteil erlangen können. Herr Boenke bedauert, dass die
Situation so ist wie sie ist. Er schlägt vor, in der Angelegenheit bei der
Bezirksregierung Köln vorstellig zu werden, um eine Aufnahme in die
Korridorliste zu erhalten, damit die freiwilligen Leistungen, um die es sich
dann handeln würde, verausgaben zu können. Frau Scheidt gibt zu verstehen, dass
sie nach dem derzeitigen Kenntnisstand eine derartige Maßnahme nicht für
opportun hält. Es bestehen keine konkreten Angaben über die Summe, die in Frage
steht, ebenso fehle es auch an einem entsprechenden Deckungsvorschlag. Sie
sieht hier eine Möglichkeit, die sich auf 30 bis 40 € pro Schuljahr belaufenden
Kosten pro Kind auf andere Weise zu begleichen. Bei allen Schulen sind in der
Regel die Familien mit geringem Einkommen bekannt. Diese soziale Notlage sollte
zunächst schulintern ausgeglichen werden, z.B. durch Fördervereine der Schulen
oder über Stiftungsmittel . Auch
sei an die Eigenverantwortung der Eltern für ihre Kinder zu appellieren.
Herr Müller gibt zu verstehen, dass er die Befreiung von der Eigenanteilszahlung nicht als Almosen sehen möchte, sondern dass hier ein Anspruch artikuliert werden könnte. Er schlägt folgenden Beschluss vor: „Der Schulausschuss bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und wie die bislang im Haushalt vorgehaltenen rund 30.000 € auch weiterhin zum Zwecke der Senkung der Schulbuchkosten für Eltern mit wenig Geld zur Verfügung gestellt werden können.“
Herr Becker ist der Auffassung, dass dieser Antrag durch Zeitablauf überholt sei. Ihm sei kein Fall bekannt, dass ein Schüler oder eine Schülerin zum jetzigen Zeitpunkt keine Schulbücher hat. Er betont, dass die „Lücke“ im Gesetz ein Fehler sei. Es müsse daher zu Beginn des Schuljahres 2006/07 eine gesetzliche Regelung folgen. Er spricht sich dafür aus, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu übernehmen.
Herr Pilgram weist auf die
haushaltsrechtliche Situation der Stadt hin, wonach wegen des nicht genehmigten
Haushaltssicherungskonzeptes keine zusätzliche freiwilligen Ausgaben getätigt
werden dürfen.
Herr Schäfer, Mitglied des
Sozial- und Gesundheitsausschusses, zeigt sich überrascht von der Meinung im
Schulausschuss. Durch eine freiwillige Übernahme von Eigenanteilen von
Schulbüchern würde ein Präzedenzfall geschaffen. Die CDU-Fraktion des Sozial-
und Gesundheitsausschusses könne daher dem Vorschlag der Linken zur
Eigenanteilsbefreiung nicht zustimmen.
Im weiteren Verlauf der
Diskussion äußert sich Herrn Boenke, dass die offenkundige Ungleichbehandlung
durch Empfänger von Leistungen nach SGB II und Empfängern von SGB II, die im
Schuljahr 2004/05 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten haben, nicht
richtig ist. Diese Ungleichbehandlung kann nur durch den Gesetzgeber geändert
werden. Frau Scheidt bittet doch, dass in Einzelfällen schnell und
unbürokratisch geholfen werden soll. Eine unbürokratische Vorgehensweise würde
die sozialen Härten abmildern.
Herr Dr. Erlenkämper betont,
dass unbürokratisch nicht bedeuten könne, gegen haushaltsrechtliche Vorgaben
der Bezirksregierung Köln zu verstoßen. Auf den Unmut von Herrn Becker über den Hinweis der Verwaltung
bezüglich des zusätzlichen Arbeitsaufwandes antwortet Herr Dr. Erlenkämper, dass bisher bei Empfang von
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Sozialamt der Stadt Aachen
automatisch die Befreiung vom Eigenanteil veranlasst wurde. Intern fand jeweils
zum Ende eines Haushaltsjahres nur eine Verrechnung der Kosten statt. Im
Gegensatz zu dem bisherigen geringen Verwaltungsaufwand musste nun in jedem
einzelnen Fall vom Schulverwaltungsamt eine Prüfung der Voraussetzungen zur
Befreiung vorgenommen und ein Bescheid erteilt werden. Dies stelle
logischerweise einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand dar.
Herr Georgiadis weist auf die
hohe Zahl von betroffenen Ausländern hin und gibt zu verstehen, sofern die
Angelegenheit weiter betrieben werden sollte, dass auch die zuständigen Gremien
der Stadt beteiligt werden müssten. Herr Becker schlägt vor, den
Beschlussentwurf zur Kenntnis zu nehmen mit dem Zusatz, die Landesregierung zu
bitten, das Schulgesetz für das nächste Schuljahr zu ändern. Herr Boenke
schließt sich für die CDU-Fraktion diesem Vorschlag an.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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