27.10.2005 - 4 Eigenanteilsbefreiung bei Schulbüchern für ALG-...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Erlenkämper verweist auf die Ausschussvorlage und erläutert diese. Nach der gegebenen Rechtslage durch das neue Schulgesetz und der darin enthaltenen Übergangsregelung ist es nur noch möglich, Schüler und Schülerinnen von der Zahlung des Eigenanteils zu befreien, sofern sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten. Als Übergangsregelung für das Schuljahr 2005/06 können darüber hinaus die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2004/05 wegen des Empfangs von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz von der Zahlung des Eigenanteils befreit wurden und nun Leistungen nach SGB II erhalten, von der Zahlung des Eigenanteils befreit werden. Die Übergangsregelung läuft zum Ende des Schuljahres 2005/06 aus, so dass ab dem Schuljahr 2006/07 lediglich die Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII eine Befreiung vom Eigenanteil erlangen können. Herr Boenke bedauert, dass die Situation so ist wie sie ist. Er schlägt vor, in der Angelegenheit bei der Bezirksregierung Köln vorstellig zu werden, um eine Aufnahme in die Korridorliste zu erhalten, damit die freiwilligen Leistungen, um die es sich dann handeln würde, verausgaben zu können. Frau Scheidt gibt zu verstehen, dass sie nach dem derzeitigen Kenntnisstand eine derartige Maßnahme nicht für opportun hält. Es bestehen keine konkreten Angaben über die Summe, die in Frage steht, ebenso fehle es auch an einem entsprechenden Deckungsvorschlag. Sie sieht hier eine Möglichkeit, die sich auf 30 bis 40 € pro Schuljahr belaufenden Kosten pro Kind auf andere Weise zu begleichen. Bei allen Schulen sind in der Regel die Familien mit geringem Einkommen bekannt. Diese soziale Notlage sollte zunächst schulintern ausgeglichen werden, z.B. durch Fördervereine der Schulen oder über  Stiftungsmittel . Auch sei an die Eigenverantwortung der Eltern für ihre Kinder zu appellieren.

Herr Müller gibt zu verstehen, dass er die Befreiung von der Eigenanteilszahlung nicht als Almosen sehen möchte, sondern dass hier ein Anspruch artikuliert werden könnte. Er schlägt folgenden Beschluss vor: „Der Schulausschuss bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und wie die bislang im Haushalt vorgehaltenen rund 30.000 € auch weiterhin zum Zwecke der Senkung der Schulbuchkosten für Eltern mit wenig Geld zur Verfügung gestellt werden können.“

Herr Becker ist der Auffassung, dass dieser Antrag durch Zeitablauf überholt sei. Ihm sei kein Fall bekannt, dass ein Schüler oder eine Schülerin zum jetzigen Zeitpunkt keine Schulbücher hat. Er betont, dass die „Lücke“ im Gesetz ein Fehler sei. Es müsse daher zu Beginn des Schuljahres 2006/07 eine gesetzliche Regelung folgen. Er spricht sich dafür aus, den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu übernehmen.

Herr Pilgram weist auf die haushaltsrechtliche Situation der Stadt hin, wonach wegen des nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes keine zusätzliche freiwilligen Ausgaben getätigt werden dürfen.

Herr Schäfer, Mitglied des Sozial- und Gesundheitsausschusses, zeigt sich überrascht von der Meinung im Schulausschuss. Durch eine freiwillige Übernahme von Eigenanteilen von Schulbüchern würde ein Präzedenzfall geschaffen. Die CDU-Fraktion des Sozial- und Gesundheitsausschusses könne daher dem Vorschlag der Linken zur Eigenanteilsbefreiung nicht zustimmen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion äußert sich Herrn Boenke, dass die offenkundige Ungleichbehandlung durch Empfänger von Leistungen nach SGB II und Empfängern von SGB II, die im Schuljahr 2004/05 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten haben, nicht richtig ist. Diese Ungleichbehandlung kann nur durch den Gesetzgeber geändert werden. Frau Scheidt bittet doch, dass in Einzelfällen schnell und unbürokratisch geholfen werden soll. Eine unbürokratische Vorgehensweise würde die sozialen Härten abmildern.

Herr Dr. Erlenkämper betont, dass unbürokratisch nicht bedeuten könne, gegen haushaltsrechtliche Vorgaben der Bezirksregierung Köln zu verstoßen. Auf den Unmut von Herrn Becker  über den Hinweis der Verwaltung bezüglich des zusätzlichen Arbeitsaufwandes  antwortet Herr Dr. Erlenkämper, dass bisher bei Empfang von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Sozialamt der Stadt Aachen automatisch die Befreiung vom Eigenanteil veranlasst wurde. Intern fand jeweils zum Ende eines Haushaltsjahres nur eine Verrechnung der Kosten statt. Im Gegensatz zu dem bisherigen geringen Verwaltungsaufwand musste nun in jedem einzelnen Fall vom Schulverwaltungsamt eine Prüfung der Voraussetzungen zur Befreiung vorgenommen und ein Bescheid erteilt werden. Dies stelle logischerweise einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand dar.

Herr Georgiadis weist auf die hohe Zahl von betroffenen Ausländern hin und gibt zu verstehen, sofern die Angelegenheit weiter betrieben werden sollte, dass auch die zuständigen Gremien der Stadt beteiligt werden müssten. Herr Becker schlägt vor, den Beschlussentwurf zur Kenntnis zu nehmen mit dem Zusatz, die Landesregierung zu bitten, das Schulgesetz für das nächste Schuljahr zu ändern. Herr Boenke schließt sich für die CDU-Fraktion diesem Vorschlag an.

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Beschluss:

Der Schulausschuss und der Sozial- und Gesundheitsausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und bitten dringend die Landesregierung, zum Schuljahresbeginn 2006/07 die Gesetzesgrundlagen entsprechend zu ändern.

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Anlagen zur Vorlage

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