24.01.2018 - 10 Einspruch gem. § 39 Kommunalwahlgesetz NRW in V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Bürgermeisterin Frau Dr. Schmeer verweist auf die abschließende Stellungnahme dies Fachbereichs Recht und Versicherung, die mit dem Nachtrag versandt wurde, sowie auf einen Tippfehler, da statt des Seniorenrates dort der Integrationsrat genannt wurde. Im Ratsinformationssystem sei dies geändert worden, aber in den schriftlichen Unterlagen falsch versendet worden. Darüber hinaus gäbe es eine Unstimmigkeit im Beschlussvorschlag für den Wahlprüfungsausschuss. Darin müsse es heißen: Der Einspruch ist wegen seiner Unbegründetheit abzuweisen „statt“ „wegen seiner Unzulässigkeit“.

 

Ratsherr Demmer, CDU Fraktion, verweist darauf, dass der Wahlprüfungsausschuss bei drei Enthaltungen der Vorlage zugestimmt habe; aufgrund der Formulierung, die im Wahlprüfungsausschuss beschlossen worden sei, müsse der Formulierungsvorschlag lauten: „Der Rat der Stadt beschließt, der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu folgen und den Wahleinspruch abzuweisen.“

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei 16 Enthaltungen einstimmig, der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu folgen und den Wahleinspruch zurückzuweisen.

 

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Anlagen zur Vorlage