31.01.2018 - 7 Bebauungsplan Nr. 974 - Kornelimünster West / A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hergarten stellt die überarbeitete Planung vor. Sie geht auf wesentliche Details ein und betont, dass die erneute Offenlage wegen einiger Änderungen aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt. Sie betont, ein Verbrauchermarkt mit einer notwendigen Verkaufsfläche von 800 qm ist in diesem Mischgebiet zulässig.

 

Die CDU-BF ist davon überzeugt, dass der Verbrauchermarkt nicht nur nötig sondern auch rechtlich zulässig ist.

 

Für die SPD-BF stellt die erneute Verwaltungsvorlage und Offenlage inhaltlich nichts Neues dar. Die Verwaltung hat einen guten Abwägungsprozess geführt und sie hofft, dass die Errichtung eines  Nahversorgers für den Ort Kornelimünster zügig ermöglicht wird. Sie wird daher im Zuge der Rechtssicherheit der Verwaltungsvorlage zustimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss den Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB Nr. 974 – Kornelimünster West / August-Macke-Straße – zu ändern und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=85288&selfaction=print