20.02.2018 - 4 Priorisierung der Fördermittelanträge im Rahmen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 20.02.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau van der Meulen erkundigt sich danach, ob seitens der Verwaltung eine engere Kooperation mit dem Verein „Familiäre Tagespflege e. V.“ geplant sei, um die Richtlinien für die Tagespflegepersonen zu weiter verbessern und somit die Betreuungsplätze weiter auszubauen.
Herr Krott erwidert kurz, dass die Verwaltung stets bemüht sei, die Betreuungsplätze in der Kindertagespflege mit diversen Modellen zu erweitern. Dies bedinge aber auch, dass diese Kooperation auf Gegenseitigkeit beruhen müsse. Im Übrigen verweist er darauf, dass diese Frage sinnvoller unter TOP 3 des öffentlichen Teils platziert gewesen wäre.
Beschluss:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
- beschließt die neuen Kriterien für die Priorisierung von Fördermittelanträgen im Rahmen von dem U6 - Investitionsprogramm
- beauftragt die Verwaltung, die Fördermittelanträge für das U6 - Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ anhand der Auflistungen: Förderanträge zum Ausbau und zum Erhalt von U6 Plätzen mit Stand: 22.01.2018 rechtsverbindlich weiterzuleiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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48,5 kB
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