01.03.2018 - 23 Stellplatzsatzung der Stadt Aachenhier: Erprob...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch geht noch einmal auf die Vorlage ein. Nach Prüfung der Zuständigkeitsordnung sei der Planungsausschuss das zuständige Entscheidungsgremium, der Mobilitätsausschuss könne hier seine Empfehlungen aussprechen. Er erläutert die Hintergründe, die es der Stadt Aachen zukünftig ermöglichen, einen größeren Handlungsspielraum bei der Berechnung der erforderlichen Stellplätze zu haben.

Er verweist auf die bereits im Planungsausschuss erfolgte Diskussion. Weitergehend sollen bei der abgestuften Berechnung der Stellplatzschlüssel nach Wohnungsgrößen grundsätzlich die Wohnungsgrößen relevant sein, die entsprechend förderfähig im öffentlich geförderten Wohnungsbau sind. Hier seien Zuschläge, z.B. für eine rollstuhlgerechte Wohnung möglich.

 

Frau Rhie begrüßt es, dass die Verwaltung sich die Mühe gemacht habe, eine Probephase zwischenzuschalten.

 

Frau Breuer teilt mit, sie habe im Planungsausschuss auch für den geänderten Beschluss gestimmt.

Auch sie begrüße es, dass zunächst ein Probelauf gestartet werde.

 

Auf die Frage des Herrn Fischer, ob der Schlüssel für Wohnungen mit sozialem Wohnungsbau auch für gemischten Wohnungsbau gilt, Antwort Herr Larosch, für diesen Fall müsse ein geeigneter Schlüssel gefunden werden.

 

Herr Lindemann zitiert eine Studie des Bundesverbandes Carsharing, die den Schluss zulasse, dass die Zahlen für Aachen in der Vorlage realistisch sind. Von daher trage man den Beschluss mit.

 

Herr Blum stellt fest, das Mobilitätsverhalten habe sich geändert; vor allem junge Leute seien bereit, den ÖPNV zu nutzen. Tiefgaragenplätze seien teilweise frei. Der Grund sei, dass die Bewohner auf der Straße parken, weil sie nicht bereit seien, die zusätzlichen Kosten zu tragen. Auch deshalb sei die Erprobungsphase sinnvoll. Hierbei sei ein gewisses Augenmaß gefordert.

 

Unter Berücksichtigung der durch Herrn Larosch mitgeteilten Erläuterungen ergeht der folgende

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei Baumaßnahmen mit sozialem Wohnungsbau oder Studierendenwohnheimen neue Modelle zur Ermittlung des Stellplatzbedarfes zu testen und die Ergebnisse in den Entwurf einer neuen Stellplatzsatzung, die zum 01.01.2020 in Kraft treten soll, einzuarbeiten.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage