07.03.2018 - 7 Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piraten-Fraktion, betont sein Unverständnis über die stete Fortschreibung der Zahl von 700 Tagespflegepersonen. Diese Zahl sei nicht neu, gleichzeitig herrsche aber Stillstand hinsichtlich der Erfüllung dieser Quote.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass diese Zahl nicht stetig fortgeschrieben werde, sondern sich vielmehr habe entwickeln müssen. Die Grundlage für die Festlegung dieser Zahl sei die Verfügbarkeit der Tagespflegepersonen einerseits und die Nachfrage andererseits. Die Beschlusslage lege zunächst fest, bei dieser Zahl zu verbleiben, wenngleich die derzeitige Diskussion die weitere Entwicklung offen lasse.

 

Die Allianz für Aachen sieht die Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Aachen dem Kindeswohl als abträglich an, so Ratsherr Mohr, und werde deshalb dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Ratsherr Tillmanns, CDU-Fraktion, räumt ein, dass man von der gewünschten Quote noch entfernt sei, allerdings habe man mit der Kindertagesstättenbedarfsplanung bereits einen guten Schritt nach vorne gemacht und arbeite weiterhin, sowohl im Kinder- und Jugendausschuss als auch im Rat der Stadt, an dem steten Ausbau. Dass eine solche Planung dem Kindeswohl abträglich sei, vermöge er nicht zu erkennen. Im Gegenteil glaube er vielmehr, dass Kindertagesstätte und Tagespflege die wichtigsten Bestandteile der frühkindlichen Erziehung seien. Hierfür werde man sich weiter einsetzen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich wie folgt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, die von der Verwaltung vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2018/2019 und die damit verbundene Erhöhung des Platzangebotes für U3 im Umfang von 106 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen.

 

Darüber hinaus beschließt er zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa mit insgesamt 60 Plätzen (40 in Gruppenform III c und 20 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.

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Anlagen zur Vorlage