22.03.2018 - 9 Beschluss über eine Veränderungssperre für das ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Rau erläutert Frau Ohlmann, dass man die Veränderungssperre auf das Grundstück begrenzen könne, für das ein konkreter Antrag vorliege.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 1424, Flur 11, Gemarkung Brand, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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