11.04.2018 - 7 Ausweisung der Hartmannstraße, der Elisabethstr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 11.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Dr. Otten weist darauf hin, dass in dem auszuweisenden Bereich, der für eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 20/kmh vorgesehen ist, zumeist Parksuchverkehr aufkomme, der schon
auf Grund der topografischen Gegebenheiten mit geringer Geschwindigkeit fahre. Er fragt nach, ob
denn ein Antrag auf Einrichtung einer Außengastronomie, die durch eine Fahrbahn vom eigentlichen
Betrieb getrennt sei, vorliege. Diese Frage wird durch die Fachverwaltung bejaht.
Herr Dr. Otten erklärt, dass er einer Solitärlösung für einen einzelnen Antragsteller nicht zustimmen
könnte.
Herr Moselage und Herr Deloie äußern sich in ähnlicher Weise skeptisch.
Frau Ernst führt aus, dass die alte Sondernutzungsordnung für das Betreiben einer Außengastronomie
über eine Straße hinweg ausschließlich verkehrsberuhigte Bereiche vorgesehen habe. Sie weist auf
einen neuen Satzungsentwurf hin, der am 18. Mai im Rat behandelt werden soll. In Frage käme im
entsprechenden Gebiet nur ein Areal des Friedrich-Wilhelm-Platzes, da andere Bereiche der
Hartmannstraße die Bedingungen nicht erfüllten.
Herr Ferrari erklärt, dass die Diskussion um einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich nicht auf
Fragen der Gastronomie beschränkt werden sollte. Grundsätzlich erklärt er seine Zustimmung zur
vorgeschlagenen Maßnahme. Er fragt zudem nach der Möglichkeit, auch die Ursulinerstraße in diesen
Bereich einzubinden.
Herr Dr. Otten äußert rechtliche Bedenken und erklärt, dass es sich nicht um einen „shared space“
handele.
Frau Ernst informiert darüber, dass ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich im Unterschied zu
verkehrsberuhigten Bereichen keine baulichen Anpassungen benötige.
Herr Deloie sieht die Möglichkeit einer Zustimmung zur Maßnahme seitens seiner Fraktion für die
Hartmannstraße gegeben, nicht aber für die Elisabethstraße.
Nach weiteren Wortmeldungen von Herrn Klopstein, Herrn Hasse, Herrn Schnitzler und Frau Ernst
schlägt Herr Dr. Otten vor, die Elisabethstraße aus dem Beschlussvorschlag herauszunehmen.
Hierüber lässt Frau Bezirksbürgermeisterin Conradt sodann abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss vorbehaltlich des im Rat der Stadt Aachen am 18.04.2018 zu fassenden Beschlusses zur Änderung der Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen die Hartmannstraße und den Friedrich-Wilhelm-Platz zwischen Kapuzinergraben und Elisabethstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auszuweisen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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