26.04.2018 - 11 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann weist auch hier auf die Abgrenzung des Geltungsbereichs in der Vorlage hin und schlägt vor, die Beschlussfassung zur Empfehlung an den Rat auf das Gebiet des Stadtbezirks Aachen-Mitte zu begrenzen.

 

Der Ausschuss fasst dementsprechend den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Jülicher Straße, Prager Ring, Bahntrasse und Wurmbenden eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage