26.04.2018 - 13 Beschluss über eine Veränderungssperre für den ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann erläutert auf Nachfrage von Herrn Rau die genaue Abgrenzung des geplanten Geltungsbereichs.

 

Für die FDP-Fraktion kündigt Herr Helg an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung aus materiell-rechtlichen Gründen nicht zustimmen werde. Man halte das Instrument der Veränderungssperre in diesem Fall nicht für ein geeignetes Mittel, um unerwünschte Entwicklungen zu verhindern. Angesichts der Zeitschiene sei zu befürchten, dass man nach Ablauf der im Baugesetzbuch festgelegten Höchstdauer dieser Satzung entschädigungspflichtig gegenüber den betroffenen Eigentümern werde.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für den Bereich vom Eckgrundstück Nikolausstraße/Antoniusstraße bis Antoniusstraße 22, Antoniusstraße 3 - 29 und Mefferdatisstraße 8  eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion

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Anlagen zur Vorlage