26.04.2018 - 11 Ehrenamtsbetreuung im FB 56

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Hüllenkremer nennt den Zuständigkeitswechsel vom FB 01 zum FB 56 grundsätzlich eine positive Entwicklung, findet es nur schade, dass dadurch der Fokus nur auf die Flüchtlingsarbeit gerichtet wird. Auch andere ehrenamtliche Tätigkeiten, wie z.B. der ehrenamliche Fußballtrainer im Sportverein, sind  wichtig.

 

Herr Brantin sieht die Gefahr, dass große Bereiche der Ehrenamtsarbeit durch den Zuständigkeitswechsel wegfallen. Man darf nicht zulassen, dass die Ehrenamtsarbeit nur auf die Flüchtlingsarbeit beschränkt wird.

 

Herr Verholen hat Gespräche mit der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege geführt. Es gibt ungefähr 250 Einrichtungen, in die Ehrenamtler derzeit vermittelt werden. Die ausschließliche Konzentration auf die Flüchtlingsarbeit bedeutet den Tod für die bisherige Ehrenamtsarbeit.

Herr Demmer hält den Wechsel der Zuständigkeit zum FB 56 für schlecht, da hierdurch der Tätigkeitsbereich für Ehrenamtler verkürzt wird. Er regt die Änderung des Beschlussvorschlages an durch Ergänzung um den Zusatz „und beauftragt die Verwaltung, die Leistungsbeschreibung der letzten Jahre fortzuschreiben“ zu erweitern.

 

Herr Frankenberger teilt mit, dass im Sommer ein Workshop geplant ist, in dem die Inhalte der Leistungsvereinbarung für die kommenden Jahre erarbeitet werden sollen. 

 

Nach Überlegung im Ausschuss soll der Beschlussvorschlag um den Zusatz „und beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Workshops festzulegende Zielrichtung der Ehrenamtsarbeit so zu formulieren, dass eine ausschließliche Fokussierung auf die Flüchtlingsarbeit vermieden wird, und die Ergebnisse im Ausschuss zu präsentieren“ erweitert wird.

 

Herr Verholen bittet, die Ergebnisse rechtzeitig für die Haushaltsplanberatungen der kommenden Jahre vorzustellen.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Ehrenamtsbetreuung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die im Rahmen des Workshops festzulegende Zielrichtung der Ehrenamtsarbeit so zu formulieren, dass eine ausschließliche Fokussierung auf die Flüchtlingsarbeit vermieden wird, und die Ergebnisse im Ausschuss zu präsentieren.

 

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