02.05.2018 - 7 Straßenbeleuchtungsanlagen - Prioritätenliste 2018

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Hellmann von der SPD-BF hat festgestellt, dass Vennbahnweg, Rombachstraße und Niederforstbacher Straße zwar auf der Prioritätenliste auf Platz 15 stehen, allerdings die Kosten nicht ausgewiesen seien. Dies sei ein Kriterium dafür, dass diese Maßnahme nicht umgesetzt werde. Er bittet deshalb den Beschlussvorschlag dahingehend zu erweitern, dass beantragt werde, eine Kostenschätzung für die Maßnahme unter Pkt. 15 von der Verwaltung vorgenommen werde“.

 

Herr Auler von der CDU-BF bittet den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass eine Aufsplittung von Pkt. 15 in a) und b)

15 a)  Weg Münsterstraße – Rombachstraße (Schulweg)

15 b)  den restlichen Vennbahnweg

vorgenommen werde. So sei gewährleistet, dass nicht eine Großbaumaßnahme genehmigt werden müsse.

 

Herr Sanders erläutert, dass die Verwaltung nach Verkehrssicherheit, Fußgänger und Radfahrerfrequenz, soziale Sicherheit und eventuell vorhandener Beleuchtung bewerte.

Ferner plane die Verwaltung, eine Verbreitung des Vennbahnweges vorzunehmen. Allerdings handele es sich um eine förderungsfähige Zuschussmaßnahme. Sollte dieses Projekt realisierbar werden, würde die Beleuchtung mit einbezogen, da dann eine Förderung zu erhalten wäre. Hieran arbeite aktuell die Verwaltung, gleichwohl bleibe die Maßnahme auf der Prioritätenliste.

 

Herr Auler von der CDU-BF fragt nach, ob es für die Fördermaßnahme unerheblich sei, dass es sich um 2 Punkte handele.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns hält die Aufsplittung des Pkt. 15 für sinnvoll, um es kleinteiliger zu betrachten.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Ziff. 15 in die Ziffern 15 a) Rombachstraße-Münsterstraße und 15 b) Münsterstraße bis Kreisverkehr Münsterstraße zu trennen und eine Kosteschätzung für die Ziffern 15 a) und b) vorzunehmen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage