25.10.2005 - 8 18. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebühre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Verheyen (CDU) stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu. Er empfiehlt, den in § 1 Abs. 1 angeführten Streifen von 1,50 m Breite auf 1,00 m zu reduzieren. Er möchte von der Verwaltung wissen, ob auch der Grundstückseigentümer einen darin liegenden Parkstreifen bzw. eine Parkbucht reinigen muß?

 

Herr Römer (ABL) hat in der Vorlage eine Mindereinnahme bei den Straßenreinigungskosten von

ca. 250 TSD Euro ausgemacht, die durch Rücklagen aufgefangen werden soll. Er fragt die Verwaltung, wie ist diese Rücklage entstanden und wie hoch ist sie?  Ebenso rät er der Verwaltung diese

ca. 5-prozentige Unterdeckung vom Gesamtvolumen durch organisatorische Veränderungen einzusparen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den vorgelegten 18. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

Darüber hinaus bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung, zu prüfen, ob die in § 1 Abs. 1 genannte Verkehrsfläche von 1,50 m auf 1m reduziert werden kann.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=8690&selfaction=print