17.05.2018 - 6 Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

(Herr Müller erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.)

 

Frau Ohlmann teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Planungsausschuss den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss einstimmig unter Berücksichtigung von 13 Zusatzpunkten empfohlen habe. Diese Punkte seien von der Verwaltung geprüft worden, in der zu Beginn der Sitzung verteilten Tischvorlage werde zu allen Punkten Stellung genommen und eine darauf basierende Beschlusserweiterung vorgeschlagen. Sie erläutert, dass der Vorhabenträger den Vorschlag der Verwaltung zur Festsetzung einer GFZ geprüft und einen Gegenvorschlag gemacht hat, der eine differenziertere Regelung mit Werten zwischen 0,8 und 1,2 vorsieht. Aus Sicht der Verwaltung könne diesem Vorschlag gefolgt werden, da dadurch die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes in der vorliegenden Form gesichert wird.

 

Für die CDU-Fraktion dankt Herr Gilson der Verwaltung für die schnelle Abstimmung und kündigt Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag der Tischvorlage an.

 

Für die SPD-Fraktion schließt sich Herr Plum dem Lob an die Verwaltung an und dankt auch dem Investor für die kooperative Mitarbeit, die eine schnelle Lösung für die Anleigen des Bezirks möglich gemacht habe. Auch seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Tischvorlage folgen.

 

Für die Fraktion der Grünen erklärt Herr Dr. Breuer, dass man sich der Stellungnahme der Verwaltung in allen Punkten anschließen könne. Im weiteren Verfahren bitte man noch um Klärung, ob das Drittel an Ersatzpflanzungen, das nicht im Plangebiet untergebracht werden könne, an anderer Stelle gepflanzt oder monetär ausgeglichen werden solle. Bezüglich der Festsetzung von erhaltenswerten Bäumen weist er darauf hin, dass in jedem Fall der Erhalt der Rotbuche im südwestlichen Teil des Plangebiets, im Bereich des Wegekreuzes Vorrang vor dem benachbarten Bergahorn haben solle, da die Buche der deutlich wertvollere Baum sei.

 

Für die Fraktion Die Linke dankt auch Herr Beus allen Beteiligten für die gute und schnelle Arbeit und signalisiert volle Unterstützung für den Beschlussvorschlag der Tischvorlage. Der Fortgang dieses Projekts sei angesichts des hier entstehenden, dringend benötigten Wohnraums sehr erfreulich.

 

Der Ausschuss fasst auf der Grundlage der zu Beginn der Sitzung verteilten Tischvorlage den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 978 -Niederforstbacher Straße/Beckerstraße- unter Berücksichtigung folgender Ergänzungen:

- (1) Zur Sicherung des städtebaulichen Konzeptes aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist               durch den städtebaulichen Vertrag sicherzustellen, dass der Vorhabenträger und dessen               Rechtsnachfolger alle Bauvorhaben in einer Regie im Geltungsbereich erstellen müssen.

- (2) Der Rechtsplan ist hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (GFZ), der Reduzierung der               überbaubaren Grundstücksflächen und der Bauweise zu konkretisieren (s. geänderte               Planzeichnung).

- (3) Zur Sicherung der vorzunehmenden Ersatzpflanzungen (Baumschutzsatzung) sind in etwa 2/3               des               Ausgleichsbedarfs im Geltungsbereich des Bebauungsplans anzupflanzen und durch den               städtebaulichen Vertrag zu regeln.

-  (4) Die unter Ziffer 8 im Grünkonzeptplan genannten Anpflanzungsmaßnahmen (Heckenpflanzung               zur Bestandsbebauung im Norden) ist durch den städtebaulichen Vertrag sicherzustellen.

- (10) Die Sicherung der Umsetzung einer Kindertagesstätte ist im städtebaulichen Vertrag zu regeln.

-  (12) Folgender Satz ist aus den schriftlichen Festsetzungen unter Ziffer 2.2.3 zu streichen und die               Nummerierung anzupassen:

 […] 2. Lüftungs- und Klimaanlagen bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m […] 

 

Außerdem beschließt er, die Änderung Nr. 144 des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage