17.05.2018 - 5 Blockinnenbereich Mariabrunnstraße / Boxgraben ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 17.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Schaffert erläutert die Vorlage der Verwaltung.
Für die Fraktion der Grünen dankt Frau Hörmann der Verwaltung für die umfangreiche Vorlage Man sei froh, dass nun ein Wettbewerb stattfinden könne und hoffe, auf diesem Weg zu einer guten Lösung für Investor und Nachbarschaft zu kommen. Hierzu habe man noch folgende Vorschläge und Anregungen, mit denen man den Auslobungstext ändern wolle:
- Die Entwürfe für das Plangebiet sind so zu gestalten, dass das „Oebel“-Grundstück auch separat in einem zweiten Bauabschnitt realisiert werden könnte.
- Die Eigentümer des Grundstücks südlich des Parkhauses sind – wie die anderen Eigentümer – zu benennen.
- Das städtische Grundstück Flurstück Nr. 916 wird in das Plangebiet eingezogen.
- Die Festlegungen zu Lärmimmissionen werden wie folgt ergänzt: „Insbesondere auf der Südseite der Wohnbebauung am Boxgraben sollte eine zusätzliche Lärmbelastung für die Bewohner vermieden werden.“ (Seite 28)
- Die Ausführungen zu den Anregungen aus der Nachbarschaft werden wie folgt ergänzt: „Die Nachbarschaft lehnt eine Parkhauserweiterung ab.“ (2. Abs.) „Der Erhalt der städt. Grünfläche im Nordosten des Plangebietes wird von der Nachbarschaft befürwortet.“ (4. Abs.)
- Im Teil C wird aus den städtebaulichen Vorgaben zu Klima und Verschattung die Formulierung „aus Sicht des Fachbereichs Umwelt“ gestrichen. (Seite 33)
- Der Absatz „Nutzungen und Flexibilität“ wird durch die Formulierung ergänzt: 30-40 % der Bruttogrundfläche (BGF) des gesamten Wohnungsangebots sind im öffentlich geförderten Wohnungsbau … vorzusehen …. Der Anteil von sogenannten Mikroapartments sollte 15 Prozent nicht übersteigen.“
- Aus dem Absatz „Kindertagesstätte“ wird der letzte Satz gestrichen (Flurstück Nr. 916 soll Teil des Plangebietes sein s.o.).
- Im Absatz Freiraumqualität wird im Anschluss an den dritten Satz wie folgt ergänzt: „Im Plangebiet soll ein adäquater Freiraumbereich für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.“ (Seite 34)
- Weiterhin wird zur Freiraumqualität auf Seite 35 nach dem ersten Absatz ergänzt: „Die Grünfläche und der vorhandene erhaltenswerte Baumbestand auf dem städtischen Grundstück im NO sind zu schützen und die Fläche ist möglichst allgemein zugänglich zu machen.“
- Der Absatz Parkplätze wird ergänzt: „Aus städtebaulichen und Lärmschutzgründen sollten die notwendigen Stellplätze nach Möglichkeit in Tiefgaragen untergebracht werden.“
Mit diesen Änderungen und Ergänzungen wolle man sicherstellen, dass der Wettbewerb zu einer qualitativ hochwertigen Planung führe, die die Interessen der Nachbarschaft nicht außen vor lasse.
Für die Fraktion Die Linke begrüßt auch Herr Beus die Durchführung eines Wettbewerbs für das Vorhaben; man hoffe, so einen Entwurf zu erhalten, der einen Mehrwert für das Viertel mit sich bringe. Ein besonders wichtiger Punkt sei dabei die Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau, an diesem Standort gebe es die Möglichkeit, dem dringenden Handlungsbedarf nachzukommen. Insofern plädiere man stark dafür, die Quote auf 30% - 40% festzusetzen. Man sei skeptisch, ob sich eine BGF von 21.000m² tatsächlich als realistisch erweise, insbesondere, wenn man Qualität und Grünerhalt wirklich ernst nehme. Deshalb beantrage man sicherzustellen, dass die Realisierung einer möglichen BGF von 21.000m² kein Ausschlusskriterium sein dürfe, ggfls. könne dies im Zwischenkolloquium diskutiert werden.
Für die CDU-Fraktion betont Herr Gilson, dass man mit dem Wettbewerb hoffentlich viele der zahlreichen berechtigten Interessen berücksichtigen könne. Ziel müsse sein, die heutige grüne Situation ein Stück weit zu erhalten, gleichzeitig aber auch eine angemessene Bebauung zu ermöglichen. Den vorgetragenen Beschlussanträgen könne man im Wesentlichen zustimmen, auch den vorgeschlagenen Umgang mit der Anregung der Kommission Barrierefreies Bauen halte man für sinnvoll. Ausdrücklich feststellen wolle man, dass Mikroapartments an diesem Standort nicht erwünscht seien. Was den Lärmschutz angehe, so müsse leider mit einer Belastung der Anwohner gerechnet werden. Die Bürger hätten viele Anregungen hierzu abgegeben, seine Fraktion plädiere dafür, diese an die Verwaltung zu geben und zunächst darauf zu vertrauen, dass diese die Thematik mit Augenmaß abwickele. Im Auslobungstext wolle man nicht zu sehr ins Detail gehen.
Für die SPD-Fraktion räumt Herr Plum ein, dass ein solcher Neubau für die Nachbarschaft oftmals mit Problemen verbunden sei. Es müsse eine Abwägung der Interessen stattfinden, auch in diesem Sinne halte man die Einbeziehung der Öffentlichkeit für gut und sinnvoll. Die Einbeziehung der Grundstücks Nr. 916 sei sinnvoll, zudem sollte ein Hinweis auf das bestehende Wegerecht der Stadt Richtung Ausgang Boxgraben gegeben werden. Zur Gebäudehöhe rege man an, die Formulierung zu schärfen in dem Sinne, dass die Gebäudeoberkanten der geplanten Bebauung die Traufhöhen der umgebenden Bebauung am Boxgraben nicht überschreiten dürfen. Den Änderungsantrag zur Errichtung einer Tiefgarage sehe man insofern kritisch, dass der Baumerhalt hierdurch möglicherweise erschwert werde Insgesamt wolle man die Vorgaben nicht zu eng gestalten und abwarten, welche Lösungen die Wettbewerbsteilnehmer vorschlügen.
In der anschließenden Aussprache, an der sich seitens des Ausschusses Frau Hörmann, Frau Breuer, Frau Schlick, die Herren Beus, Gilson, Plum, Jennissen sowie seitens der Verwaltung Herr Schaffert beteiligen, werden weitere Aspekte diskutiert.
Die Fraktionen sagen zu, Preisrichter kurzfristig zu benennen und der Verwaltung mitzuteilen.
Der Vorsitzende lässt zunächst sämtliche in der Diskussion vorgebrachten Änderungsanträge einzeln abstimmen:
1. Die Entwürfe für das Plangebiet sind so zu gestalten, dass das „Oebel-Grundstück“ auch separat in einem zweiten Bauabschnitt realisiert werden könnte. (einstimmig angenommen)
2. Die Eigentümer des Grundstücks südlich des Parkhauses sind – wie die anderen Eigentümer auch – namentlich zu benennen. (einstimmig angenommen)
3. Das städtische Flurstück Nr. 916 wird in das Plangebiet einbezogen. (einstimmig angenommen)
4. Die Festlegung zu Lärmimmissionen werden wie folgt ergänzt: „Insbesondere auf der Südseite der Wohnbebauung am Boxgraben sollte eine zusätzliche Lärmbelastung für die Bewohner vermieden werden.“ (mehrheitlich abgelehnt)
5. Die Ausführungen zu den Anregungen aus der Nachbarschaft werden wie folgt ergänzt: „Die Nachbarschaft lehnt eine Parkhauserweiterung ab.“ und „Der Erhalt der städtischen Grünfläche im Nordosten des Plangebiets wird von der Nachbarschaft befürwortet.“ (Antrag zurückgezogen)
6. Im Teil C wird aus den städtebaulichen Vorgaben zu Klima und Verschattung die Formulierung „aus Sicht des Fachbereichs Umwelt“ gestrichen. (mehrheitlich abgelehnt)
7. Der Absatz „Nutzungen und Flexibilität“ wird wie folgt geändert/ ergänzt:
a) 30% - 40% der Bruttogeschossfläche (BGF) des gesamten Wohnungsangebots sind im öffentlich geförderten Wohnungsbau … vorzusehen. (mehrheitlich abgelehnt)
b) Der Anteil an Mikroapartments soll 15% nicht übersteigen. Die Verwaltung wird beauftragt, anhand einer geeigneten Definition festzulegen, ab welcher Wohnungsgröße von einem Mikroapartment auszugehen ist. (einstimmig angenommen)
c) Die Bezugsgröße für die Anteile an öffentlich gefördertem Wohnungsbau und an Mikroapartments soll die Zahl der Wohneinheiten sein. (einstimmig angenommen)
8. Aus dem Absatz „Kindertagesstätte“ wird der letzte Satz gestrichen (Flurstück Nr. 916 soll Teil des Plangebiets sein, s.o.). (einstimmig angenommen)
9. Im Absatz „Freiraumqualität“ wird im Anschluss an den dritten Satz wie folgt ergänzt: „Im Plangebiet soll ein adäquater Freiraumbereich für Kinder und Jugendliche geschaffen werden.“ (Antrag zurückgezogen)
10. a) Weiterhin wird zur Freiraumqualität auf Seite 35 nach dem ersten Absatz ergänzt: „Die Grünfläche und der vorhandene erhaltenswerte Baumbestand auf dem städtischen Grundstück im Nordosten sind zu schützen und die Fläche ist möglichst allgemein zugänglich zu machen.“ (Antrag zurückgezogen)
b) Das Wegerecht, das der Stadt über das LEG-Grundstück vom Boxgraben zur städtischen Fläche eingeräumt wurde, soll in der Auslobung erwähnt werden. (einstimmig angenommen)
11. Der Absatz „Parkplätze“ wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:
a) Aus städtebaulichen und Lärmschutzgründen sollten die notwendigen Stellplätze nach Möglichkeit in Tiefgaragen untergebracht werden. (mehrheitlich abgelehnt)
b) Im 4. Satz wird das Wort „eher“ gestrichen, der Satz lautet dann: „In der vorangegangenen Beteiligung stellte sich dar, dass die angedachte Erweiterung des Parkhauses in den Innenhof hinein von den Anwohnern als kritisch betrachtet wird.“ (einstimmig angenommen)
12. Es ist sicherzustellen, dass die Realisierung einer möglichen BGF von 21.000m² kein Ausschlusskriterium sein darf, ggfls. kann dies im Zwischenkolloquium diskutiert werden.
(einstimmig angenommen)
13. Im Absatz „Städtebauliche Vorgaben/ Höhe und Dichte der Bebauung“ wird im zweiten Satz das Wort „sollten“ durch „dürfen“ ersetzt, der Satz lautet dann: „Die Gebäudeoberkanten der geplanten Bebauung dürfen die Traufhöhen der umgebenden Bebauung am Boxgraben und an der Südstraße nicht überschreiten.“ (einstimmig angenommen)
14. Bei der Vorgabe des 50 %igen Anteils der unversiegelten Flächen ist die Bezugsfläche klarzustellen. (einstimmig angenommen)
15. Entsprechend der Empfehlung der Kommission Barrierefreies Bauen wird die Barrierefreiheit als Kriterium aufgenommen. (einstimmig abgelehnt)
Der Ausschuss fasst anschließend den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der Auslobung für den städtebaulichen Wettbewerb in der vorgelegten Fassung mit den zuvor beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen zu.