30.05.2018 - 4 Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklini...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann erläutert der Bezirksvertretung den aktuellen Sachstand und stellt klar, dass in der heutigen Sitzung ausschließlich die Empfehlung zum Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 1000 S sowie zum Bebauungsplan 971 zur Beschlussfassung anstehe.

Im Ausblick auf die weiteren Punkte stellt sie heraus, dass zum Bebauungsplan 1000 N durch das UKA der Gewinner des ausgeschriebenen Wettbewerbes beauftragt wurde, die Planung zu erstellen.

Eine Vorstellung in den politischen Gremien werde voraussichtlich im Herbst 2018 erfolgen können.

Grundsätzlich lägen alle erforderlichen Unterlagen bereits vor, allerdings werde das Thema Ersatzpflanzungen dort noch nicht vollinhaltlich abgebildet werden, da dies im Gesamtkontext zu betrachten sei.

Frau Perschon fragt nach aus welchem Grund der Ausgleich für den Wegfall des Biotops nunmehr dem Ökokonto für den Bereich Eupener Sraße zugeschlagen werde.

Hierzu legt Frau Ohlmann dar, dass Ausgleichsmaßnahmen auch in Form von extensiver Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen in enger Abstimmung mit den betroffenen Landwirten umgesetzt werden könnten. Im vorliegenden Fall werde der Ausgleich auf einer Fläche an der Eupener Straße geschaffen. 

Zu der von Herrn Kusch gestellten Frage hinsichtlich eines aktuellen Zeitplanes für den Fortgang führt sie aus, dass zunächst die Rechtskraft der Bebauungspläne abgewartet werden müsse und dann mit Baumaßnahmen begonnen werden könne.

Die derzeit stattfindenden Baumaßnahmen im Bereich der Uniklinik betreffen andere, nicht mit dem Bebauungsplan 1000 S zusammenhängende Maßnahmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung einstimmig zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat einstimmig, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1000 S - Erweiterung Uniklinik - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage