29.05.2018 - 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau van der Meulen weist auf die mit gestriger E-Mail an Herrn Krott als Ausschussvorsitzenden übersandten Anmerkungen zur Niederschrift der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 24.04.2018, betreffend den TOP N3 „Evaluierung der Richtlinien der Stadt Aachen über die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen“ im nichtöffentlichen Teil der Sitzung, hin. Die Anmerkungen seien im Vorfeld sowohl mit ihrem Fraktionsgeschäftsführer als auch mit dem Vorsitzenden besprochen worden und sie plädiere für die entsprechende Abänderung der Niederschrift.

 

Herr Krott informiert Frau van der Meulen darüber, dass Anmerkungen zur Niederschrift grundsätzlich nicht der Schriftform bedürfen würden. Sollte ein Ausschussmitglied mit der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung nicht einverstanden sein, könne er seine Anmerkungen mündlich unter dem entsprechend TOP zur Genehmigung der Niederschrift einbringen. Der Ausschuss entscheide gemeinsam darüber, ob die Niederschrift wie vorgetragen abgeändert werde oder nicht.

 

Herr Brötz verliest die Anmerkung von Frau van der Meulen, welche zunächst den öffentlichen Teil der Sitzung vom 24.04.2018 betrifft. Demnach habe sie explizit nach der gesetzlichen Regelung in der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse (nachfolgend: GO) gefragt, auf welcher die Entscheidung der Verwaltung beruht habe, den TOP N3 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu beraten. Diese Frage sei weder in der Sitzung noch in der Niederschrift beantwortet worden. Herr Brötz teilt mit, dass er mit verschiedenen, in der Sitzung anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen habe und in keiner Wahrnehmung die explizite Frage nach den Paragraphen der GO vorgekommen sei. Er selbst habe ihre Frage in der Sitzung indirekt dennoch beantwortet und dazu erläutert, dass eine öffentliche Beratung über diesen TOP aufgrund der anhängigen Klageverfahren gegen die Stadt Aachen von Seiten der Verwaltung als problematisch angesehen worden sei. Sowohl die Frage von Frau van der Meulen als auch die von Herrn Brötz nun wiederholte Antwort sei so in der Niederschrift auf Seite 5 festgehalten.

 

Frau van der Meulen erwidert, dass sie die Schwierigkeit der Verwaltung angesichts der Klageverfahren durchaus nachvollziehen könne, aber dennoch habe sie ausdrücklich nach den Paragraphen in der GO verlangt. Ihrer Meinung nach müsse in der Sitzung nach diesen Vorschriften gehandelt werden, daher erkundigt sie sich erneut nach der entsprechenden Regelung.

 

Herr Krott antwortet, dass die Öffentlichkeit gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 11 der GO insbesondere in „Prozessangelegenheiten, soweit schutzwürdige Interessen berührt werden“ würden ausgeschlossen sei. Dies sei hier auch der Fall gewesen.

Der vorgetragenen Änderung zur Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 24.04.2018 wird einstimmig nicht gefolgt.

 

Da die übrigen Anmerkungen zur Niederschrift den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 24.04.2018 betreffen, werden diese entsprechend unter TOP N2 „Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses (KJA/34/WP.17) vom 24.04.2018 (nicht-öffentlicher Teil):“ besprochen.

 

Frau Haring bittet zudem darum, auf der Niederschrift auf Seite 8 zu ändern, dass nicht Herr Kreutz die Aussage zu TOP 5 „Übersicht bestehender Fonds, über die Förderungen für Jugendprojekte beantragt werden können“ hinsichtlich der Veröffentlichung der Übersicht auf weiteren städtischen Internetplattformen getätigt habe sondern Herr Koch.

Dies wird in der Niederschrift entsprechend geändert.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Kinder- und

Jugendausschusses vom 24.04.2018 (öffentlicher Teil).
 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: 2

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=87381&selfaction=print