07.06.2018 - 3 Blindensignale, Sachstand
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 07.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Müller erläutert die Planungen für die drei in der Vorlage aufgeführten Maßnahmen.
Frau Rhie stellt folgende Fragen:
- In Bezug auf den letzten Absatz fragt sie, ob die „vielfachen“ Beschwerden sich quantifizieren lassen und ob man
- die Signale dann auch per Knopfdruck regeln könnte.
Zu 2. antwortet Herr Müller, diese Art der Anpassung gebe es in Aachen noch nicht. Es finde aber eine automatische Anpassung an die Umgebungslautstärke statt, d. h. wenn die Umgebung lauter wird, werden die Signale auch lauter. Der Vorschlag der Verwaltung sei deshalb die probeweise Abschaltung an einer Kreuzung.
Frau Breuer plädiert dafür, die Abschaltungszeiten genau festzulegen, z. B. nicht vor 22 Uhr und nicht nach 6 Uhr.
Frau Poth weist auf die doppelte Bedeutung der Signalanlagen hin:
- Zum einen solle für Blinde oder Sehbehinderte durch einen Signalton die Grünphase zum Queren angezeigt werden.
- Zum anderen soll das Auffinden erleichtert werden, das hieße, an allen Anlagen, bei denen nachts der Signalton abgeschaltet werden soll, müssten taktile Elemente bzw. Vibrationstaster vorhanden sein. Das müsse mit den Verbänden neu besprochen werden.
Herr Blum würde eine Nachtabschaltung befürworten, wenn die Querungsstellen mit anderen Möglichkeiten wie Vibrationsalarm ausgestattet werden könnten, sonst könne die Situation für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer schwierig werden.
Auch Frau Rhie befürchtet Schwierigkeiten für Sehbehinderte bei einer kompletten oder phasenweisen Nachtabschaltung. Eleganter fände sie es, das laute Signal abzumildern oder per Knopfdruck zu regeln.
Frau Conradt bezweifelt, dass bei Abschaltung des akustischen Signals ein Vibrationsalarm ausreichen würde, wenn in der Straße keine taktilen Elemente eingebaut wären.
Frau Poth meint, dass lediglich die Auffindung ersetzbar wäre, nicht aber die Gefahrenwarnung.
Schließlich bittet Frau Rhie die Verwaltung, die in der Diskussion angesprochenen Punkte mitzunehmen und zu prüfen.
Es ergeht der folgende