28.06.2018 - 12 Bebauungsplan -Jägerstraße/Dammstraße- zwischen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann teilt ergänzend zur Vorlage mit, dass die Mittel für eine Verlagerung der Institutsnutzung derzeit nicht im Landeshaushalt eingeplant seien, mit einer Verfügbarkeit des Grundstücks sei nach 2024 zu rechnen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sondergebiet als Ergänzungsstandort für das Kur- und Gesundheitswesen

die Aufstellung des Bebauungsplanes -Jägerstraße/Dammstraße- für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage