28.06.2018 - 6 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik -hie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 28.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Für die Fraktion der Grünen signalisiert Herr Rau grundsätzlich Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Man vermisse jedoch eine Aussage zur Herstellung von technischer Infrastruktur für E-Mobilität. Angesichts der Tatsache, dass hier Parkflächen für über 1000 PKW entstünden, müsse man die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen berücksichtigen und hier entsprechende Vorrichtungen treffen. Daher wolle man die Verwaltung heute beauftragen, eine Regelung in den Vertrag aufzunehmen, mit der der Vorhabenträger entsprechend verpflichtet werde, eine bestimmte Anzahl von Ladestationen direkt zu errichten und die technischen Vorrichtungen für weitere Stationen auf mindestens einer Etage zu schaffen.
Für die CDU-Fraktion kündigt auch Herr Gilson an, dass man dem Rat heute den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan empfehlen wolle. Grundsätzlich könne man sich auch eine vertragliche Regelung zur Schaffung von technischer Infrastruktur für E-Mobilität vorstellen, allerdings wolle man hier keine genaue Anzahl festlegen, sondern es der Verwaltung und dem Vorhabenträger überlassen, sich zu verständigen.
Für die SPD-Fraktion sieht es auch Herr Plum als nicht notwendig an, eine konkrete Anzahl an Ladestationen oder an technischen Vorrichtungen festzulegen. Wichtig sei eine angemessene Ausstattung, die genaue Ausgestaltung könne zwischen Verwaltung und Vorhabenträger vereinbart werden.
Für die Piratenfraktion spricht sich Herr Pütz dafür aus, mit der Ausstattung des Parkhauses auch einen Anreiz zur Nutzung von Elektrofahrzeugen zu bieten. Man habe in Aachen bislang auch im Sinne der Luftreinhaltung zu wenig getan, um die Elektromobilität zu fördern, hier biete sich nun die Gelegenheit. Man plädiere daher dafür, mindestens die unterste Etage des Parkhauses entsprechend auszustatten. Für eine solche Maßnahme könnten sogar Fördermittel in Anspruch genommen werden.
Für die Fraktion Die Linke sieht auch Herr Beus einen unstrittigen Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Elektromobilität. Vor diesem Hintergrund halte er eine konkrete vertragliche Verpflichtung des Vorhabenträgers für sinnvoll und wünschenswert.
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer sowie die Herren Rau, Gilson, Plum, Pütz, Haase und Beus beteiligen, bittet Herr Baal die Fraktionen darum, beantragte Beschlussänderungen bzw. -ergänzungen konkret zu formulieren.
Über diese Beschlussanträge wird wie folgt abgestimmt:
Der Antrag der Fraktion Die Grünen, in den Städtebaulichen Vertrag eine Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Ausstattung einer gesamten Ebene des Parkhauses mit der technischen Infrastruktur für E-Mobilität aufzunehmen, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Grüne, Linke und Piraten abgelehnt.
Der Antrag der Fraktionen CDU und SPD, die Verwaltung zu beauftragen, eine Regelung zur angemessenen Ausstattung des Parkhauses mit der technischen Infrastruktur für E-Mobilität in den städtebaulichen Vertrag aufzunehmen und dies mit dem Investor abzustimmen, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Grüne, Linke und Piraten angenommen.
Der Ausschuss fasst anschließend den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der (erneuten) öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Verschiebung der Fläche für überdachte Stellplätze um 45 m nach Süden.
Außerdem empfiehlt er dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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