28.06.2018 - 3 Bericht der Verbraucherzentrale zum Thema Energ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Frau Höller-Radtke begrüßt die beiden Vertreterinnen der Verbraucherzentrale NRW – Beratungsstelle Aachen, Frau Reimnitz und Frau Wagner.

 

Frau Reimnitz und Frau Wagner erläutern die Arbeit der Verbraucherzentrale zum Thema Energiearmut anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage 1) und verweisen auf die beiden mitgebrachten Flyer  zum allgemeinen Angebot der Verbraucherzentrale (Anlage 2) und zum Thema „Stromsperre – was nun?“ (Anlage 3).

 

Herr Müller bedankt sich für den Vortrag und die gute Arbeit der Verbraucherzentrale. Deren Hilfeleistungen zum Abwenden von Energiesperren sind eine wichtige Unterstützung für viele Menschen. Aber auch die Beratungen zu anderen Themen stellen eine elementare Unterstützung dar. Er selber erhält auch immer wieder sog. Spam-Mails von Inkasso-Firmen mit der Androhung, unberechtigte Forderungen beizutreiben; die Aufklärung hierüber hält er für besonders wichtig.

 

Frau Hüllenkremer dankt ebenfalls für die wertvolle Arbeit der Verbraucherzentrale.

Sie stellt drei Fragen:

1. Gibt es Wartezeiten bei Beratungswunsch?

2. Ist die Einrichtung eines Härtefallfonds aus Sicht der Verbraucherzentrale notwendig?

3. Wie ist die Zusammenarbeit mit der STAWAG?

 

Frau Wagner erwidert darauf, dass es zu einzelnen Themen Wartezeiten bis zu einer Woche gibt. Im Falle einer drohenden Energiesperre gibt es aber auch offene Sprechzeiten und Notfalltelefonnummern.

Die Einrichtung eines Härtefallfonds wäre für Personen hilfreich, die „durchs Raster fallen“, wie z.B. Studenten und Auszubildende.

Die Zusammenarbeit mit der STAWAG ist gut.

 

Herr Deumens dankt für die wichtige Unterstützung der Verbraucherzentrale und betont nochmals die Relevanz der Einrichtung eines Härtefallfonds.

Von Energiearmut betroffene Menschen befinden sich häufig in einem Teufelskreis. Sie haben geringe Einkommen und können sich daher nur schlecht isolierte Wohnungen mit veralteten Geräten leisten, die einen hohen Verbrauch haben.

Wichtig ist ihm ein generelles Verbot von Energiesperren, was aber nicht auf kommunaler Ebene beschlossen werden kann, sondern in die Zuständigkeit der Bundesregierung fällt. 

 

Auch Herr Hansen dankt der Verbraucherberatung für die gute Arbeit.  Er fragt nach, ob es bei der STAWAG spezielle Kontaktpersonen gibt, die man im Falle einer drohenden Sperre sowie zur Vermeidung zukünftiger Probleme durch Zahlungsrückstände ansprechen kann.

Frau Wagner erläutert, dass die Kooperation mit der STAWAG insgesamt als gut bezeichnet werden kann und es feste Ansprechpartner im Rahmen des Projektes „Energiearmut“ gibt, welches seit 6 Jahren existiert und seit 3 Jahren komplett von der STAWAG finanziert wird.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
 

 

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Anlagen

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