03.07.2018 - 14 Einsatz der neu eingerichteten Schulsozialarbei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Bredohl merkt an, dass aufgrund der Bedarfssituation von Seiten der Fraktion DIE LINKE bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen im Jahr 2017 eine höhere Anzahl als die damals beschlossenen zwei Vollzeitäquivalente (VZÄ) gefordert worden sei. Die Verwaltungsvorlage unterstreiche seiner Ansicht nach, dass dieser Bedarf an mehr Schulsozialarbeiterstellen nach wie vor bestünde, da lediglich vier der sechs Schulen nun Stellenanteile erhalten würden. Daher kündigt er an, in den diesjährigen Haushaltsberatungen erneut einen entsprechenden Antrag auf mehr VZÄ zu stellen. 

 

Frau Scheidt begrüßt die Vorlage der Verwaltung ausdrücklich. Sie lobt die Transparenz im Hinblick auf die entwickelten Kriterien zum Einsatz der Schulsozialarbeiterstellen sowie ihre Bewertung. Ihrer Meinung nach sei es wichtig, dass Eltern und Schulen das Vorgehen der Verwaltung nachvollziehen könnten. Allerdings hebt sie hervor, dass die Bereitstellung von Schulsozialarbeiterstellen eine originäre Aufgabe der Landesregierung sei und keine kommunale Aufgabe. Die Kommunen könnten diese Aufgabe nicht langfristig wahrnehmen.

 

Herr Krott ergänzt, dass die Landesregierung die finanziellen Mittel für Schulsozialarbeit bis 2021 fortgeschrieben hätte. Die Anregung von Frau Scheidt sei jedoch berechtigt.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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