11.07.2018 - 21.2 Veränderung des Stellenplans im Bereich der stä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21.2
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 11.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung die Veränderung des Stellenplans 2018 durch
- Einrichtung von zwei Vollzeitstellen und drei halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
- Umwandlung zweier Vollzeitstellen für Ergänzungskräfte (ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE) in zwei halbe Stellen (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE),
- Einsparung einer halben Stelle für Ergänzungskräfte (ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE),
- Verlängerung des kw-Vermerkes (kw 2018) an einer bis zum 31. Juli 2018 befristet eingerichteten Vollzeitstelle für eine/n ErzieherIn bis zum 31. Juli 2019 (kw 2019),
- Verlängerung des kw-Vermerkes (kw 2018) an einer bis zum 31. Juli 2018 befristet eingerichteten Vollzeitstelle für eine Ergänzungskraft bis zum 31. Juli 2019 (kw 2019).
Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses im Zusammenhang mit der Übernahme der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung „Im Kollenbruch“ die Veränderung des Stellenplans 2018 durch
- Einrichtung einer vollen Stelle „LeiterIn“ (auszuweisen nach S 9 TVöD-SuE),
- Einrichtung von vier Vollzeitstellen und einer halben Stelle für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
- Einrichtung von zwei halben Stellen für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) sowie
- Einrichtung einer halben Stelle für eine Küchenkraft (auszuweisen nach EG 2 TVöD).
Darüber hinaus beschließt er auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses hinsichtlich der KiTa „Im Kollenbruch“ für den Stellenplan 2019
- die Einrichtung von weiteren vier Vollzeitstellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
- die Einrichtung einer Stelle für eine „ständige Vertretung“ (auszuweisen nach EG S 13 TVöD-SuE),
- die Hebung der Leitungsstelle von Entgeltgruppe S 9 TVöD-SuE nach EG S 15 TVöD-SuE,
- die Einrichtung von zwei weiteren Vollzeitstellen und einer halben Stelle für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE) sowie
auf Grundlage des „Konzeptes zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“ beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses darüber hinaus die Veränderung des Stellenplans 2018 durch
- Einrichtung von fünf Stellen für ErzieherInnen im Anerkennungsjahr und
- Einrichtung von drei halben Stellen für Küchenkräfte (auszuweisen nach EG 2 TVöD).