11.07.2018 - 13 Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 11.07.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Rau, Fraktion Die Grüne, berichtet, dass das Thema der Elektromobilität hier zunächst verwaltungsseitig stiefmütterlich behandelt worden sei, obwohl der Oberbürgermeister sich eben dieses auf die Fahne geschrieben habe. Entsprechend intensiv seien die Diskussionen im Planungsausschuss ausgefallen. Zwar habe man sich gemeinsam mit der Opposition mit dem gemeinsamen Antrag nicht durchsetzen können, müsse aber anerkennen, dass nunmehr unter § 6 des städtebaulichen Vertrages eine Lösung gefunden worden sei, die mit 15-55 Säulen – je nach Bedarf - weit über das hinausgehe, was die Mehrheit im Ausschuss signalisiert habe. Deswegen werde die Fraktion die Grüne dem Beschlussvorschlag heute zustimmen.
Bürgermeister Plum, SPD-Fraktion, ergänzt die Ausführungen zu den intensiven Diskussionen im Planungsausschuss. Umso erfreulicher sei es, wenn ein solcher Streit letzten Endes zu einem vernünftigen Ergebnis führe. Derzeit liege der Bedarf an Säulen in einem Parkhaus bei ca. 1 %. Mit den 15 geplanten Plätzen überschreite man diese Hürde sogar in dem zur Rede stehenden Parkhaus.
Für die Zukunft sei sogar eine Steigerung auf 55 Plätze vorgesehen. Dies erscheine angesichts der Anzahl von 400 Elektroautos im Gesamtstadtgebiet als durchaus angemessen. Auch die SPD-Fraktion werde der Vorlage zustimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 971 – Parkhaus Uniklinik – sowie den städtebaulichen Vertrag zur Kenntnis.
Er beschließt einstimmig wie folgt:
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-Verschiebung der Fläche für überdachte Stellplätze um 45 m nach Süden.
und die darüber hinaus gehenden, zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 971 - Parkhaus Uniklinik - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Kullenhofstraße und Pariser Ring gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Anlagen zur Vorlage
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