26.10.2005 - 5 Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIB...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende, Ratsherr Haase, Frau Beckmann und Herrn Wiechers von der WIBERA AG.

Herr Wiechers, Wirtschaftsprüfer der WIBERA, erläuterte umfänglich den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2003 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2003. Er hob hervor, dass der Stadtbetrieb im Wirtschaftsjahr 2003 einen Jahresgewinn  in Höhe von 3,1 Mio. Euro erwirtschaftet habe und bestätigte ausdrücklich die Korrektheit der kaufmännischen. Rechnungsführung. Die Einschränkung des Testates sei nur und ausschließlich im Hinblick auf die nicht durch den Stadtbetrieb gebuchten Pensions- und Beihilferückstellungen  für die im Stadtbetrieb beschäftigten Beamten erfolgt.

Diese Nichtrückstellung sei allerdings zwischen dem Stadtbetrieb und der Kämmereiverwaltung abgestimmt. Sollte die Kämmereiverwaltung dem Stadtbetrieb schriftlich bescheinigen, dass er solche Rückstellungen nicht zu berücksichtigen brauche - so wie dies dem Vernehmen nach für den Eigenbetrieb Theater geschehen sei - dann könne für die Folgejahre auf eine diesbezügliche Einschränkung verzichtet werden.

Der Bericht des Wirtschaftsprüfers ist in Kurzform der Niederschrift in Kopie beigefügt.

Herr Blees erklärte für die CDU-Fraktion, dass der politische Wille, aus dem damaligen Fachbereich einen Eigenbetrieb zu machen durch das Prüfungsergebnis als richtig bestätigt werde. Er bedankte sich für die gute und vernünftige wirtschaftliche Führung bei der Betriebsleitung und bat diese, diesen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtbetriebes auszurichten. Wenn der Stadtbetrieb so weiter mache, dann sehe er keine Gefahr, dass in diesem Betrieb Arbeitsplätze verloren gingen.

Der Ausschussvorsitzende Herr Haase fragte die anwesenden Wirtschaftsprüfer danach, ob der an die Stadt durch den Stadtbetrieb zu zahlende Verwaltungskostenbeitrag gerechtfertigt sei oder aber als eher "gegriffen" bezeichnet werden könnte?

Herr Wiechers, WIBERA, antwortete hierauf, dass diese Frage korrekt nur durch die Stadt selbst beantwortet werden könnte.

Hierzu ergänzte Herr Narloch, dass der Verwaltungskostenbeitrag durch die Kämmerei rechnerisch nach Umlageschlüssel ermittelt werde. Es handele sich de facto um "Schnittstellenkosten", also um Kosten von Aufgabenwahrnehmungen für den Stadtbetrieb durch die Zentralverwaltung. Hier seien beispielsweise angeführt die Fachbereiche Kasse und Steuer, Personal und Organisation, Oberbürgermeister und Dezernate etc. Letztlich sei der Verwaltungskostenbeitrag für den Stadtbetrieb, seit dieser Eigenbetrieb ist, gesenkt worden.

Herr Corsten erklärte für die CDU-Fraktion, dass er das Ergebnis des Stadtbetriebes als sehr erfreulich begrüße und schloss sich dem Dank von Herrn Blees an. Er hob allerdings hervor, dass, sollten die noch ausstehenden vergleichenden Gebührenberechnungen ergeben, dass in diesen Bereichen Überschüsse erzielt wurden, dann diese den Gebührenhaushalten auch wieder zufließen müssen.

Abschließend dankte Herr Haase den Prüfern Frau Beckmann und Herrn Wiechers sowie der Betriebsleitung und den Mitarbeitern für das erfolgreiche Jahr 2003.

TOP 5 Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen; hier: 6. Nachtrag

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den

Jahresabschluss 2003 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen

und den Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage des Betriebes einzustellen.

 

                        Bilanzsumme:                        27.419.040,66 EURO

                        Jahresgewinn:     3.173.275,38 EURO

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin,  den Lagebericht festzustellen. Der

Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung (§ 5 Abs. 5 EigVO NW).

Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der

Originalniederschrift beigefügt.

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2004 werden zunächst die Berechnungen der

Gebührenergebnisse 2003 und 2004 erfolgen und anschließend mit der Finanzverwaltung

geklärt, welcher Betrag aus der allgemeinen Rücklage des Aachener Stadtbetriebes dem

Haushalt der Stadt zufließen kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                        Ablehnung:                        Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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