26.10.2005 - 6 AbfallbeseitigungA) Gebühren für die Beseitigun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Narloch erklärte hierzu, dass sich der erfreuliche Trend der Entwicklung der Abfallverbrennungskosten zugunsten der Gebührenzahler fortsetze, so dass auch für das Jahr 2006 die Abfallgebühren gesenkt werden könnten.

Der Vorsitzende des Betriebsausschusses, Herr Haase und Herr Corsten bestätigten die derzeitige positive Entwicklung der Kosten für die Müllverbrennung und gaben ihrer Hoffnung Ausdruck, dass diese Entwicklung zugunsten der Gebührenzahler noch lange Zeit anhalten sollte.

Im Rahmen der weiteren Diskussion, an der sich insbesondere Frau Kuck und die Herren Haase und Corsten beteiligten wurde erläutert, dass sich die Gesellschafter der MVA noch nicht einig seien über die Verteilung der „freien Spitze“ ( Abfallmengen über die jeweiligen Kontingentverpflichtungen ). Zwischen dem RWE und der MVA sei die Verteilung derzeit 60 zu 40. Diese ungleiche Verteilung führe  nicht zu einer Entlastung für den Gebührenzahler.

Des weiteren gäbe es noch Verhandlungen wegen des Eigentümerwechsels, in der Vergangenheit sei gerade in Bezug auf die Ausfallbürgschaft nicht einheitlich gehandelt worden. Es wurde weiter berichtet, dass man hoffe, in dem Gespräch zwischen Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden und Herrn Landrat Meulenbergh sowie dem neuen Eigentümer eine Lösung diesbezüglich zu finden. Eine hohe Ausfallbürgschaft stelle eine Kaufpreisminderung dar. Über den Kauf der RWE Umwelt West GmbH werde der Rat der Stadt Krefeld  erst am 18.11.2005 beraten und beschließen, dort sei von ganz anderen Ausfallbürgschaften die Rede. Interesse der Stadt müsse es sein, bis 2017 die Position zu wahren.

 

 

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Beschluss:

Ohne weitere Aussprache fasste der Betriebsausschuss einstimmig den nachfolgenden

Beschluss:       

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, vorbehaltlich einer Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West ( ZEW ) am 09.12.2005 den XV. Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung vom 10.12.1992 sowie auf der Grundlage der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung die Gebührensätze für das Jahr 2006

 

 

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Anlagen zur Vorlage