12.09.2018 - 4 A4, Lärmsanierung im Bereich Aachen-Richterich;...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Die Vorlage des Fachamtes wird nachgereicht.
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 12.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 6 - Bezirksamt Aachen-Richterich
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Frau Haller vom Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie Herrn Meiners, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Umwelt.
In Ergänzung der Informationen aus der heutigen Einwohnerfragestunde möchte Herr Bezirksvertreter Werner wissen, wann der Prognosehorizont 2030 erstellt wurde und ob z. B. die aktuelle verkehrliche Situation durch den Ausbau des Buitenrings auf niederländischer Seite berücksichtigt wurde. Frau Haller erklärt, dass Straßen NRW – da es sich hier um keine Neubaumaßnahme handelt -kein lärmspezifisches Verkehrsgutachten vergeben habe, sondern man sich auf die Zahlen der Bundeszählstelle sowie der Verflechtungsprognose des Bundes stützt.
Die von Frau Haller in der Einwohnerfragestunde erläuterten Lärmeffekte am Übergang zu den Brückenbauwerken bei Aufbringung eines offenporigen Belags erschließen sich Herrn Bezirksvertreter Werner nicht. Da Richterich von Lärmquellen wie der A 4, der Bahn und der Kohlscheider Straße umgeben sei, würde er erwarten, dass man die technischen Maßnahmen zur Lärmreduktion ausschöpft. Bei Abwägung gegenüber den Kosten sei aus seiner Sicht der gesundheitliche Aspekt höher zu bewerten.
Frau Haller erklärt, dass man aufgrund des Sprungs von einer Lärmreduzierung von 5 dB (A) auf 2 dB(A) an den Brückenübergängen von einem störenden Geräuscheffekt ausgehen muss. Sie zeigt Verständnis für die gesundheitlichen Bedenken. Straßen NRW wirtschaftet nach der Abwägung, die der Bund getroffen hat. Sie ergänzt, dass vorliegend die Tagwerte eingehalten werden, die Nachtwerte könnte man mit passivem Lärmschutz verbessern.
Herr Bezirksvertreter Dautzenberg vermisst im Hinblick auf die vorg. Lärmquellen in Richterich hierzu Aussagen in der Vorlage und insbesondere eine Lärmkartierung mit Ausweisung von schwarzen Flecken, d.h. Gebieten mit Lärm über Regelgrenzen sowie Berechnungen zu Tag- und Nachtbelastungen. Die Politik möchte zeigen, dass man die Sorgen der Bürger ernst nehme. Er kritisiert, dass sich Straßen NRW auf Verkehrszahlen von vor 5 Jahren stützt. Außerdem befürchtet er, dass die zukünftige Änderung von Verkehrswegen und ihrer Nutzung nach Fertigstellung des Autobahnkreuzes und des Buitenrings nicht berücksichtigt wurde, z.B. Verkehr aus dem Heinsberger Raum über den Buitenring auf die A 4. Frau Haller erklärt, dass in die Prognose des Bundes auch Projekte wie die Umgestaltung des Autobahnkreuzes Aachen und zukünftig geplante Straßen eingeflossen sind. Eine flächendeckende Karte berechnet Straßen NRW jedoch nicht.
Herr Bezirksvertreter Feil zeigt Verständnis, dass die Bürger mit dieser Maßnahme nicht zufrieden sind und hofft zumindest auf eine Verbesserung der Lärmsituation nach Sanierung des Asphalts. Auf seine Nachfrage, wie sich die Maßnahme auf Grünenthal und Vetschau auswirkt, teilt Frau Haller mit, dass dort die Auslösewerte nicht überschritten werden. Es seien in diesen Bereichen keine weiteren Lärmschutzwände vorgesehen.
Herr Bezirksvertreter Brantin erklärt, dass die Maßnahme zwar aus technischer Sicht dargelegt wurde, er jedoch die Argumentation der Anwohner aufgrund der Verzögerung und der besonderen Situation nachvollziehen könne. Frau Haller habe erklärt, dass offenporiger Belag bei erheblicher Überschreitung der Auslösewerte vorgesehen sei. Lt. Schreiben des Ministerium für Verkehr des Landes NRW vom 17.07.18 bleiben Bereiche, in denen dies gegeben sei. Herr Bezirksvertreter Brantin möchte wissen, wie man dies rechtfertige und ob es Unterstützung für die Anwohner in Bezug auf passiven Lärmschutz gibt. Frau Haller erläutert, dass es die bereits dargestellte Abwägung gibt und aufgrund der Unwirtschaftlichkeit des offenporigen Belags dieser nur in Ausnahmefällen aufgebracht werde.
Auf weitere Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Brantin auf unbürokratische Hilfe bei der Beratung und Antragstellung für passiven Lärmschutz bietet Frau Haller an, dass betroffenen Anwohner jederzeit an Straßen NRW herantreten können und die Situation vor Ort begutachtet wird. Aufgrund begrenzter Personalkapazitäten sei mit Wartezeiten zu rechnen.
Auf Nachfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne nach dem Zeitplan erklärt Frau Haller, dass in 2019 mit dem Bau der Lärmschutzwände begonnen wird und anschließend der lärmmindernde Asphalt aufgebracht wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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