12.09.2018 - 6 Bebauungsplan Nr. 983 - Trierer Straße / Ellers...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Vorlage wird verwiesen.

Laut Herrn Bezirksbürgermeister Tillmanns ziele die Vorlage darauf ab, Vergnügungsstätten auf der Trierer Straße und Freunder Landstraße zu verhindern. Da dazu ein Bebauungsplan erforderlich sei, müssten bestimmte rechtliche Voraussetzungen geschaffen und eine Beratungsreihenfolge eingehalten werden.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat den Bebauungsplan Nr. 983 – Trierer Straße/Ellerstraße – in der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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