11.09.2018 - 12 Trägeranteilübernahme und Zuschussgewährung KiT...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Frels weist darauf hin, dass die beabsichtigte Änderung der Gruppenstruktur dazu führe, dass die Kita Schleswigstraße 3 künftig fast keine Kinder über 3 Jahre neu aufnehmen könne. Dies sei für die Eltern, die ihre Kinder erst mit 3 Jahren in einer Kita betreuen möchten, höchst problematisch, insbesondere, da der betreffende Sozialraum Ostviertel/Rothe Erde noch einen Ausbaubedarf im ü3-Bereich habe.

 

Frau Fischer erläutert, dass der Platzausbau im U3-Bereich für die Stadt Aachen eine große Herausforderung darstelle, da nicht alle bestehenden Einrichtungen aufgrund fehlender finanzieller und organisatorischer Mittel zeitgleich umgebaut werden könnten. Mit dieser Problematik befasse sich die Verwaltung bereits seit Jahren. Auch wenn es einzelne Kitas gebe, die nur begrenzt neue ü3-Kinder aufnehmen könne, gebe es demgegenüber allerdings auch Einrichtungen, die eine höhere Kapazität besäßen. Im Falle der Kita Schleswigstraße 3 gehe sie davon aus, dass der Träger pro futura verantwortungsvoll mit der Situation umgehe.

 

Herr Krott bedankt sich ebenfalls beim Träger für seine Unterstützung beim Ausbau an Betreuungsplätzen. Er wünsche sich entsprechende Antworten und Anpassungen der Gruppenstrukturen an die aktuellen Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung in der angekündigten Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).  

Er berichtet, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in ihrer Sitzung am 29. August 2018 einstimmig gefolgt sei.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und

 

  1. beschließt die Übernahme des Trägeranteils der Kindpauschalen (12 %) für die zwei neu zu schaffenden KiTa-Gruppen mit den Gruppenstrukturen 1x GF I und 1x GF II in der KiTa Schleswigstraße 3 ab dem KiTa-Jahr 2019/ 2020 und damit die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses der Stadt Aachen in Höhe von jährlich maximal 44.247 €/ KiTa-Jahr (zzgl. jährlicher Indexierung).

 

  1. beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2019 ff. haushaltsneutral einzuplanen.

 

  1. beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Sondervertrags mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit dem Träger (pro futura).

 

  1. gewährt dem Träger (pro futura) einen einmaligen zweckgebundenen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 110.328 € zu den Investitionskosten im Jahr 2019.

 

Die Empfehlung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der Zweckbindung für die seinerzeit geförderte Modernisierung des Bürgerzentrums St. Fronleichnam

und vorbehaltlich der Gewährung der beantragten Fördermittel aus dem Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2020“.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage