11.09.2018 - 4 Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken nac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 11.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Kemperdick erläuterte die Vorlage anhand eines Power-Point-Vortrages. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im Anschluss bedankte sich Herr Baal für seine Fraktion für den insgesamt guten Vortrag. Es sei wichtig, zukünftig die Konzeptanforderungen auf das jeweilige Grundstück zuzuschneiden. Die Beispiele im Vortrag zeigten, dass die Konzepte auch unterschiedlich auf die Bedürfnisse anzupassen seien. Seine Fraktion lege Wert darauf, dass auch die Qualität insbesondere im geförderten Wohnungsbau hinterfragt werde, damit zukünftig auch die klassischen Familien mit 2-3 Kindern besser berücksichtigt werden. Dies war zuletzt leider nicht der Fall.
Auch Frau Keller bedankte sich für die SPD-Fraktion für den guten Vortrag. Aus Sicht der SPD solle bitte im Beschlussvorschlag der Begriff „Reihenhausbaugrundstücke“ durch den Begriff „Hausbaugrundstücke“ ersetzt werden.
Herr Moselage sagte, dass auch die FDP-Fraktion das Konzept wichtig fände. Er stelle sich jedoch die Frage, ob es bei der Konzeptvergabe keinen Konflikt mit der Gemeindeordnung gäbe? Demnach dürfe die Gemeinde Grundstücke nicht unter Wert verkaufen. Weiterhin gab er zu bedenken, dass zukünftig der Kaufpreis nur mit 30 % berücksichtigt werde. Das halte er doch für sehr gewagt.
Herr Kemperdick sagte, dass geklärt werden müsse, wie der Begriff „Wert“ auszulegen sei. Ein Verkauf unterhalb des Verkehrswertes sei jedoch problematisch.
Frau Begolli fragte, ob die Grundstücke immer verkauft werden müssen. Aus ihrer Sicht sollte auch die Vergabe der Grundstücke als Erbbaurecht in Betracht gezogen werden.
Auf die Anmerkung von Herrn Moselage teilte Herr Baal mit, dass beispielsweise die Grundstücke am alten Tivoli mit Kaufpreisermäßigung an Familien mit Kindern verkauft worden seien. Dieses Vorgehen sei auch von der Bezirksregierung nicht beanstandet worden. Somit bestünde durchaus ein Spielraum bei der Vergabe von Grundstücken. Im Zweifelsfall könne die Vergabe mit der Bezirksregierung abgestimmt werden.
Herr Dr. Breuer bedankte sich ebenfalls für die Vorlage und den Vortrag der Verwaltung. Seine Fraktion fände die Abkehr von der bisherigen Politik sehr positiv. Durch die Konzeptvergabe könne aus städtischer Sicht flexibel auf die Bedarfe reagiert werden. Auch das Thema Erbbaurecht sei aus Sicht der Grünen ein gutes Instrument. Zur Aussage von Herrn Moselage, der Kaufpreis werde zu gering in der Bewertungsmatrix berücksichtigt, betonte er, dass genau darin der Vorteil der Konzeptvergabe läge. Somit sei gewährleistet, dass jeder Anbieter die gleiche Grundlage habe und somit die Qualität der Ausführung in den Vordergrund rücke.
Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beauftragt einstimmig die Verwaltung, bei der Vermarktung von Hausbaugrundstücken und bei Projekten für den Geschosswohnungsbau von besonderer Bedeutung, die Möglichkeit einer Konzeptvergabe zu prüfen und dem Ausschuss grundstücksbezogene Wertungskriterien zur Entscheidung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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