12.09.2018 - 12 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 12.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Über die Verkehrssituation Eilendorf–Süd und Brand-Nord wurde aufgrund des Antrages der SPD-BF in der Sitzung der Bezirksvertretung Brand am 04.07.2018 beraten und beschlossen.
In Absprache mit der Fachverwaltung sollte eine weitere Behandlung im Mobilitätisausschuss am 11.10.2018 erfolgen mit Beiladung der Bezirksvertretungen Aachen-Brand und Aachen-Eilendorf. Der Landesbetrieb Straßenbau hat jedoch angekündigt, nicht an dieser Sitzung teilzunehmen, da aus dortiger Sicht kein neuer Sachstand gegeben sei. Dadurch entfällt der Zweck einer gemeinsamen Beratung. Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen wird nun eine Vorlage zur geplanten Vergabe eines Verkehrsentlastungskonzepts anfertigen, welches nach Mittelbereitstellung in 2019 in Auftrag gegeben werden könnte.
Grachtstraße, Höchstgeschwindigkeit außerhalb der Ortslage
Im Jahre 1985 wurde aufgrund von Straßenschäden in der Grachtstraße die Geschwindigkeit auf 30 km/h außerhalb der geschlossenen Ortslage reduziert. Ursprünglich hatte der Straßenbaulastträger wegen des baulichen Zustands sogar die Sperrung der Grachtstraße gefordert. Dies war aber zugunsten einer Einbahnregelung in Richtung Krauthausen abgewendet worden.
Zwischenzeitlich wurden Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt mit dem Ergebnis, dass fast alle Kraftfahrzeuge schneller als 40 km/h fuhren.
Die Verwaltung sieht aufgrund der guten Fahrbahnbeschaffenheit keine Veranlassung mehr dazu, an der 30 km/h-Regelung außerhalb der geschlossenen Ortslage festzuhalten und beabsichtigt daher, die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h außerhalb der geschlossenen Ortschaften festzusetzen. Gleichzeitig wird die positive Beschilderung für die Einbahnstraße (Z.220) aufgehoben, um den Zweirichtungsverkehr für Radfahrer aufrecht zu erhalten. Das Durchfahrverbot bleibt genauso wie die Tempo-30-Zonen-Regelungen innerhalb der Ortslage bestehen. Die neue Regelung bringt mehr Rechtssicherheit bei der Durchführung von ordnungswidrigkeitenbewährten Geschwindigkeitskontrollen.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns ist erstaunt über diese Verfahrensweise, da die Straße durch das Naturschutzgebiet führe und im Übrigen von Spaziergängern viel genutzt werde.