18.09.2018 - 4 Jahresabschluss 2017 Eurogress

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Hennefeld teilt unter Bezug auf den, den Betriebsausschussmitgliedern vorliegenden Jahresabschlussprüfungsbericht 2017, mit, dass die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft NS + P, Dr. Neumann und Partner MBB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu keinerlei Einwendungen geführt hat und dem Eurogress Aachen eine ordnungsgemäße Buchführung attestiert wurde. Da der abschließende Vermerk der GPA NRW noch nicht vorliegt, ist der Jahresabschluss bis zu dessen Eintreffen noch vorläufig. Das Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 (ohne Umspannwerk Borngasse) schließt gegenüber dem Ansatz geringfügig schlechter ab als geplant. Im direkten Plan-Ist-Vergleich ist bei den Erträgen eine positive Planabweichung in Höhe von 93.736 € zu verzeichnen. Den gesamten Erträgen in Höhe von 5.073.735 € stehen tatsächliche Aufwendungen in Höhe von 6.957.020 € gegenüber, die damit um 137.265,00 € höher als geplant ausgefallen sind. Insgesamt betrachtet führt dies zu einer Verschlechterung im Ergebnis um 43.529 €. Gegenüber dem Vorjahr fällt das Ergebnis um 660.458 €geringer aus, wobei hier zu berücksichtigen ist, dass das Jahr 2016 ein absolutes Rekordjahr war. Für das Jahr 2017 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.883.284 €. Der städtische Zuschuss betrug 1.229.828 €. Der Jahresfehlbetrag wird gemäß der Betriebssatzung des Eurogress Aachen mit dem Rücklagekapital verrechnet, dessen Wert nunmehr 15.472.325,48 € beträgt.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen vorbehaltlich der Zustimmung der GPA NRW zum Jahresabschluss 2017 die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 für EUROGRESS AACHEN gem. § 4 lit. c) EigVO NW und die Verrechnung des Jahresergebnisses 2017 über das Eigenkapital/ Rücklagekapital entsprechend § 17 Abs. 6 der Betriebssatzung.

Weiterhin empfiehlt der Betriebsausschuss einstimmig dem Rat der Stadt Aachen die Entlastung des Betriebsausschusses EUROGRESS AACHEN für das Wirtschaftsjahr 2017 (§ 4 lit. c) EigVO NW). Daneben erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung des EUROGRESS AACHEN Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NW.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=89078&selfaction=print