11.10.2018 - 5.1 Veränderung durch Einrichtung von zwei Stellen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Kremer erläutert, dass im Rahmen dieser Sitzung verschiedene Stelleneinrichtungsvorlagen zur politischen Beratung eingebracht würden. Das neue Stellenplanverfahren stelle die verwaltungsinternen Ergebnisse der entsprechenden Bedarfsanmeldungen (gewünschte Bewirtschaftung ab 2019) gebündelt dar. Darüber hinaus könnten nach wie vor auch im Stellenplanverfahren (2018 / 2019) für Bedarfe, die eine frühzeitigere Verfügbarkeit von zusätzlichem Personal bei absehbarer Stellenausweitung notwendig machten, unterjährige Behandlungen in diesem Ausschuss bis hin zum Rat der Stadt erfolgen. Sowohl diese Vorlage -hier werde eine Besetzung der Stellen noch zum 01.12.2018 angestrebt- als auch die nachfolgende Vorlage (5.2) -Verlängerung eines kw-2018 Vermerkes- führten somit zum jetzigen Zeitpunkt noch zu einer Veränderung des Stellenplans 2018. Zudem gebe es Stelleneinrichtungen, für welche heute schon die Voraussetzung geschaffen werde solle, sie einer vorzeitigen Bewirtschaftung bzw. möglichen Besetzung nach Verabschiedung des Haushalts 2019 zu zuführen. In diesem Kontext seien sowohl die Digitalisierungsstellen als auch die zusätzlichen Stellen für den Ordnungs- und Sicherheitsdienst (Vorlage 6.2) zu sehen.

Zur vorliegenden Vorlage merkt Herr Dr. Kremer an, dass es sich hier um die Fortführung eines Prozesses im Rahmen einer noch laufenden Organisationsuntersuchung handele. Die Verwaltung habe bereits im Jahr 2017 unterjährig 4 Stellen eingerichtet. Bis zum endgültigen Ergebnis der Stellenbesetzung nach Abschluss der Organisationsuntersuchung sollte die unterjährige Einrichtung von 2 weiteren Stellen im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) eine Entspannung der Situation gewährleisten.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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Beschluss:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Veränderung des Stellenplans 2018 durch die Einrichtung von zwei Stellen für SozialarbeiterInnen, ausgewiesen nach EG S 14 TVöD SuE, im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Abteilung Jugend des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule zu beschließen.

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