18.09.2018 - 3 Aufnahme einer Linde in die Liste der Naturdenk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Hildmann (Fraktion: DIE LINKE) ist mit dem Ergebnis der Vorlage nicht einverstanden. Die Linde solle aus seiner Sicht in die Liste der Naturdenkmäler aufgenommen werden. Die aktuelle Liste dürfe nicht weiter reduziert werden.

 

Ratsfrau Lürken (CDU-Fraktion) erklärt, dass eine Baumschutzsatzung sensibel behandelt werden müsse. Im vorliegenden Fall seinen einige Kriterien der Baumschutzsatzung nicht erfüllt. Es dürfe keine Ausnahme erfolgen.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Stettner (Fraktion: DIE GRÜNE), ob es Hinweise auf eine Bebauung des Innenhofes gäbe, antwortet Herr Meiners (FB 36). Sollte dort ein Bebauuungsplan aufgesetzt werden, würde der Baum festgesetzt und somit geschützt.

 

Damit ein Baum in die Satzung aufgenommen werde, müssten alle geforderten Kriterien erfüllt sein, ergänzt Herr Wiezorek (FB 36). Es handele sich hierbei um einen politischen Beschluss. Die ausgewählten Bäume wären gekennzeichnet und in einem Verzeichnis aufgelistet.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt, die Linde am Boxgraben (Innenhof, Flurstück 1333) nicht in die Liste der Naturdenkmäler der Stadt Aachen aufzunehmen. Der Ratsantrag gilt damit als behandelt.

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen bei 1 Nein-Stimme

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=89253&selfaction=print