11.10.2018 - 9 Elsassstraße von Elsassplatz bis Stolberger Str...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch erklärt, eine Beitragspflicht ergebe sich hier ausschließlich aus dem Anteil der Kanalerneuerung der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage beziehe.

Es sei daher kaum Konfliktpotential zu erwarten.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Elsassstraße von Elsassplatz bis Stolberger Straße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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