10.10.2018 - 12 Ratsanträge

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 Der Oberbürgermeister verweist auch acht neue Ratsanträge, die bereits mit den Unterlagen versandt worden waren.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die fristgerecht eingereichten Ratsanträge einstimmig zur Kenntnis und verweist sie gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die jeweils zuständige Stelle (Bezirksvertretung, Fachausschuss, Oberbürgermeister).
 

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Anlagen zur Vorlage