30.10.2018 - 7 Schulen digital: Organisatorischer Ablauf eine...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 30.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Keller begrüßt Frau Langfort-Riepe vom Euregionalen Medienzentrum und Herrn Lennartz vom Fachbereich Personal und Organisation.
Herr Sahm bringt seine Ratlosigkeit angesichts der Vorlage zum Ausdruck. In der letzten Sitzung des Schulausschusses habe Konsens darüber geherrscht, dass Schulen mit einem fertigen Medienkonzept nicht lange auf die entsprechende Infrastruktur warten dürften. Er habe erwartet, dass er in der Vorlage ein Konzept wiederfinde, welches die zeitliche Schiene zwischen Abgabe des Medienkonzeptes und der Bereitstellung der Infrastruktur verkürze. Laut Vorlage seien nach wie vor turnusmäßige Wechsel in der Hardware vorgesehen, ungeachtet der vorgelegten Medienkonzepte. Er sehe kein Bestreben der Verwaltung, dass die Medienentwicklungsplanung in den Schulen verinnerlicht werden solle. Gleichzeitig könne er nachvollziehen, wenn Lehrkräfte und die Mitarbeitenden des Medienzentrums hierauf nicht positiv reagieren würden, da sie viel Zeit und Arbeit in die Erstellung der Medienkonzepte investiert hätten. Daher könne er die Vorlage nicht zustimmend zur Kenntnis nehmen.
Herr Lennartz informiert darüber, dass das Medienzentrum aktuell mit der Prüfung der Medienkonzepte befasst sei, allerdings müsse hierbei beachtet werden, dass die Bereitstellung von Mediengeräten zum einen haushalterischen Zwängen unterliege und zum anderen die Schulen zum Teil erst vor ein bis zwei Jahren mit Geräten ausgestattet worden seien. In diesem Jahr würden vorrangig die Haupt-, Real- und Förderschulen berücksichtigt. Von diesen seien allerdings noch nicht alle fertigen Konzepte eingereicht worden. Im Jahr 2019 würden die Grund- und Gesamtschulen ausgestattet. Die Gymnasien hätten bereits im Schuljahr 2015/2016 neue Geräte erhalten. Eine erneute Ausstattung der Gymnasien sei zum jetzigen Zeitpunkt weder mit finanziellen noch mit personellen Ressourcen hinterlegt. Darüber hinaus hätten die Gymnasien noch nicht alle Medienkonzepte vorgelegt. Dennoch würden in 2019 sämtliche Schulrechner auf Windows 10 umgestellt und somit inspiziert. Er habe den politischen Auftrag dahingehend interpretiert, die Ausstattung flexibler zu gestalten. Seit 2001 seien die Betriebssysteme an jeder Schulform nach und nach umgestellt worden.
Herr Sahm teilt mit, er könne die Haushaltszwänge nachvollziehen, allerdings sehe er auch in der Medienentwicklungsplanung einen auferlegten Zwang. Diese beiden Zwänge gelte es nun miteinander zu verbinden, was er jedoch in der Vorlage nicht erkennen könne.
Frau Griepentrog weist darauf hin, dass die gegenwärtigen Verwaltungsstrukturen nicht der fortschreitenden Digitalisierung entsprächen. Sie schließt sich dem Vorschlag von Herrn Brötz aus der letzten Schulausschusssitzung an, sich interfraktionell mit der Prüfung und Anpassung der Strukturen für die Schuldigitalisierung intensiver zu beschäftigen. Sie befürchte zudem eine Ungleichbehandlung der Schulen, falls diese ihren Bedarfen entsprechend unterschiedlich mit Geräten ausgestattet würden. Daher wünsche sie sich eine Positionierung der Politik. Darüber hinaus regt sie an, die Thematik verstärkt in die Haushaltsberatungen einfließen zu lassen. Die Vorlage greife erneut auf, dass die finanziellen Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 nicht auskömmlich seien.
Herr Brantin unterstreicht, dass ein einheitlicher Standard für die Schulen wünschenswert sei. Er schließe sich jedoch Herrn Sahm an, dass das Prozedere für die Schulen und das Medienzentrum demotivierend wirke. Daher habe man sich in CDU und SPD für ein Anreizsystem ausgesprochen, nach welchem die Schulen für fertiggestellte Medienkonzepte im Schuljahr 2018/2019 einen finanziellen Bonus in Höhe von 2.000 Euro pro Zug und für fertige Konzepte im Schuljahr 2019/2020 1.000 Euro pro Zug erhalten sollten. Er legt einen entsprechenden Beschlussvorschlag von CDU und SPD vor.
Herr Krott schließt sich den Vorrednern an und begrüße ebenfalls einen interfraktionellen Austausch. Er warne vor dem Glauben, dass die Prozesse durch höheren Finanzeinsatz beschleunigt werden würden. Er bittet die Verwaltung jedoch um Erläuterung, wie viele Mittel in den Haushalt eingestellt werden müssten.
Herr Fischer bittet die Verwaltung um eine konkretere Vorlage mit aussagekräftigeren Zahlen, insbesondere welche finanziellen Mittel in den Haushalt eingestellt werden müssten.
Herr Auler ergänzt, dass auch die Folgekosten aus dem Programm Gute Schule 2020, welche in den kommenden drei Jahren zum Tragen kämen, im Haushalt platziert werden müssten.
Herr Rohé bezieht sich auf den Beschlussvorschlag von CDU und SPD. Er könne die genannten Bonussummen nicht nachvollziehen, daher könne er nicht darüber abstimmen. Auf der einen Seite empfinde er ein Medienkonzept der Schulen als notwendig, auf der anderen Seite sei die lange Wartezeit für sie eine Zumutung.
Herr Sahm erläutert, dass er grundsätzlich jedes Konzept begrüße, welche die bisherigen eingefahrenen Vorgänge flexibilisiere. Allerdings befürchte er, dass ein Bonussystem keine große Wirkung entfalte, da bereits viele Schulen ihre Medienkonzepte vorbereitet hätten. Er könne daher den Beschlussvorschlag ebenfalls nicht mittragen.
Herr Brantin ergänzt, dass den Schulen mit einem fertigen Medienkonzept mithilfe des Bonussystems die Möglichkeit gegeben werden solle, bereits vor der Ausstattung aus Gute Schule 2020 kleinere Anschaffungen für den Schulbetrieb tätigen zu können. Die fertigen Schulen sollten nicht auf andere warten müssen.
Frau Griepentrog lobt zwar das Engagement von CDU und SPD, allerdings befürchte sie, dass dieses Bonussystem praxisfern sei, da die Gefahr bestehe, dass die Anschaffungen der Schulen nicht mit den Vorgaben der regioIT vereinbar seien. Dies könne gegebenenfalls zu mehr Problemen führen als zur Unterstützung.
Herr Lennartz weist darauf hin, dass die Beschaffung der Hardware aus diesem Grund über die regioIT abgewickelt werde, um einen technischen Standard zu gewährleisten. Zudem bedeute eine höhere Anzahl an Rechnern auch eine höhere Betreuung durch den Service der regioIT. Diese Serviceleistungen seien jedoch vertraglich geregelt. Aktuell würden zwar entsprechende Gespräche mit der regioIT geführt, jedoch seien noch nicht alle Schulen im Hinblick auf ihren Bedarf ausgeleuchtet. Darüber hinaus werde ein weiterer Anstieg an Serviceleistungen erwartet, sobald alle Schulen flächendeckend an das WLAN-Netz angeschlossen seien. Einem systematischeren Austausch stehe er auch positiv gegenüber.
Herr Auler bekräftigt, dass das Bonussystem ohnehin nur ein kleiner Betrag darstelle und vielmehr eine Anerkennung für bereits fertige Konzepte gedacht sei. Er gehe davon aus, dass die Anschaffungen auch den Inhalten des Konzeptes entsprechen und somit in Abstimmung mit der regioIT erfolgen würden. Letzten Endes werde eine Lücke zwischen den vorhandenen Mitteln und den Bedarfen der Schulen verbleiben. Dennoch müssten die Folgekosten aus Gute Schule 2020 beachtet werden.
Herr Sahm erinnert an die Vorstellung der Medienkonzepte im Mai 2018 und an den umsichtigen Umgang der Schulen mit den bereitgestellten Fördermitteln. Daher gehe er davon aus, dass vor einer Neuanschaffung ein Austausch zwischen den Schulen und dem Medienzentrum erfolge. Sollte das Bonussystem dazu führen, dass die Schulen mit einem fertigen Konzept zeitnaher handlungsfähig werden würden, könne er sich dem Beschlussvorschlag von CDU und SPD doch anschließen.
Herr Brötz fasst abschließend zusammen, dass die Diskussion durch die mehrfachen Teilberichte in der Vergangenheit eher erschwert worden seien. Es sei schwer, sich einen Gesamtüberblick über die Digitalisierung der Aachener Schulen zu verschaffen. Er betont, dass es sich hierbei vermutlich um das größte Digitalisierungsprojekt der Stadt handele, das sehr facettenreich sei, nicht nur in Bezug auf die Ausstattung mit Endgeräten und Präsentationstechnik, sondern auch im Hinblick auf die Leitungs- bzw. WLAN-anbindungen, die Besonderheiten der verschiedenen Förderrichtlinien, die digitalen Lern- und Austauschplattformen, die verschiedenen Nutzergruppen in den Schulen, die notwendigen Lehrerfortbildungen oder die bauliche Umsetzung und die vertragliche Bindung an die regioIT. Auch der Oberbürgermeister sowie der Verwaltungsvorstand hätten ein Interesse an einer solchen Gesamtübersicht signalisiert. Daher erarbeite die Verwaltung aktuell eine solche Aufstellung, welche im Anschluss auch interfraktionell der Politik zugänglich gemacht werden solle, damit man dazu ins Gespräch kommen könne, sei es in einer separaten Runde oder als Schwerpunktthema im Ausschuss.
Es wird über den geänderten Beschlussvorschlag von CDU und SPD abgestimmt.
Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein Bonussystem für zwischen Schulen und Medienzentrum abgestimmte Medienkonzepte einzuführen. Dabei soll bei Medienkonzepten, die bis Ende des Schuljahres 2018/2019 eingereicht und ohne gravierende Änderungen genehmigt werden, ein Bonus von 2.000 Euro je Zug, bei Medienkonzepten, die bis Ende des Schuljahres 2019/2020 eingereicht und ohne gravierende Änderungen genehmigt werden, ein Bonus von 1.000 Euro je Zug zur Verfügung gestellt werden.
Die Bonusmittel dienen der Anschaffung, Installation und/oder Wartung von Geräten, die in
den jeweiligen Medienkonzepten der Schule vorgesehen sind. Entsprechende Maßnahmen
sollen zwischen Schule und Verwaltung abgestimmt und durch die Umsetzung prioritär behandelt
werden.
Die entsprechenden Mittel sollen für den Haushalt 2019 angemeldet werden. Sofern Restmittel
im Haushalt 2018 zur Verfügung stehen und eine entsprechend kurzfristige Umsetzung
verwaltungsseitig organisatorisch wie personell möglich ist, soll eine außerplanmäßige
Mittelverlagerung ggfs. mit Übertragung nach 2019 vorgenommen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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90,3 kB
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