23.11.2005 - 20 Neustrukturierung der Bezirksämter
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 23.11.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat V
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Für die CDU-Bezirksfraktion sprach sich Ratsfrau Köhne unterstützt von Bezirksvertreter Rothe nachdrücklich für die Beibehaltung der Bezirke in der jetzigen Form aus. Sie bezog sich auf den vor einigen Monaten bereits gefassten entsprechenden Beschluss in der Bezirksvertretung und bekräftigte diesen. Die Einsparungen durch Zentralisierung des Standesamtes wurden von ihr kritisch hinterfragt und angezweifelt.
Frau Dr. Lassay sprach sich mit Bezug auf den defizitären Haushalt für Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung für die Zentralisierung der Standesämter aus.
Für die SPD-Bezirksfraktion stellte Bezirksvertreter Werner folgenden Antrag, über den nach erneut vehement und kontrovers geführter Diskussion sowie einer Sitzungsunterbrechung von ca. 25 Minuten wie folgt abgestimmt wurde:
1. Leitungsmodell
Auf Vorschlag der Verwaltung spricht sich die Bezirksvertretung dafür aus, je Bezirksamt eine eigene Leitung und einen Stellvertreter beizubehalten. Die Leitungsstelle wird zukünftig nach A 13 bewertet (bisher nach A 14). Die Stelle des Stellvertreters wird zukünftig nach A 11 bewertet (bisher nach A 12).
2. Aufbaustruktur
Auf Vorschlag der Verwaltung spricht sich die Bezirksvertretung Aachen-Richterich für eine auf eine Säule reduzierte Aufbaustruktur als optimale Organisationsform in den Bezirken aus. Die personelle Ausstattung des Unterbaus ist abhängig von den Einwohner- und Fallzahlen.
3.) Standesamt
Auf Vorschlag der Verwaltung spricht sich die Bezirksvertretung Aachen-Richterich dafür aus, das Standesamtswesen zu zentralisieren. Die Möglichkeit der Eheschließungen in den Bezirken soll durch das zentralisierte Standesamt wahrgenommen werden. Die Bezirksamtsleiter/innen können weiterhin Trauungen vornehmen.
Die Serviceleistung des Zentralstandesamtes muss mindestens dem jetzigen Standard des Bezirksamtes entsprechen (dies betrifft auch die Öffnungszeiten mittwochs bis 17:30 Uhr).
Außerdem muss einmal monatlich durch das zentrale Standesamt im Bezirk Richterich eine Serviceberatung gewährleistet werden für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks.
4.)
Es wird nachdrücklich gefordert, dass es eine weitere Ausdünnung der Aufgaben und des Personals im Bezirksamt nicht geben darf. Weiterhin wird abgelehnt, dass die Aufgaben nach GSiG und SGB XII zentralisiert werden sollen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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