30.10.2018 - 6 Richtlinie für Finanzanlagen der Stadt Aachen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 30.10.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Deumens führt aus, dass sich die Aufnahme von Geld- und Kapitalanlagen der Stadt Aachen grundsätzlich auf inländische Banken beschränkt.
Frau Grehling erläutert, dass die Stadt auch auf ergänzende Versicherungs- und Rentenfonds zurück greife, welche die gleiche Sicherheit wie Geld- und Kapitalanlagen von inländischen Banken aufweisen würden. Im Vergleich zu vielen anderen Kommunen habe man in Aachen sowohl bei der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung als auch langfristigen Kapitalanlage stets mehrere Angebote zur Auswahl. Ihrer Meinung nach bestehe hier kein Handlungsbedarf.
Ratsherr Teuku sagt, dass gemäß der Richtlinie eine Begrenzung des Volumens auf ein und denselben Schuldner durch die Kämmerin festzulegen sei. Er möchte wissen, ob dies jeweils individuell oder im Allgemeinen vorzunehmen sei.
Frau Grehling antwortet, dass hier auf die angemessene Streuung der Anlagen abzustellen sei. Die Streuung beziehe sich auf ein angemessenes und ausgeglichenes Verhältnis zwischen Risiko und Ertragserwartungen und werde im Einzelfall zu entscheiden sein.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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177,5 kB
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