19.10.2005 - 6 Neuorganisation des Kanalnetzbetriebes – Übertr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage der Verwaltung mit einem ergänzten Beschlussentwurf verteilt worden.)

 

Der Vorsitzende der Fraktion der CDU, Ratsherr Einmahl, verweist auf eine seitens seiner Fraktion im Personal- und Verwaltungsausschuss vorgeschlagene und entsprechend empfohlene Ergänzung des Beschlussentwurfes dahingehend, dass jeweils nach einem Jahr durch den Finanzausschuss überprüft werden soll, ob die hier prognostizierten Verbesserungen auch eingetreten seien. Mit dieser Ergänzung könnte dem Beschlussentwurf zugestimmt werden.

 

Ratsherr Treude – GGSO – bedauert, dass im Bereich des Personals durch natürliche Fluktuation in den nächsten Jahren 8 Stellen abgebaut werden sollen und weist auf die schwierige Arbeitsmarktsituation insbesondere für junge Menschen hin. Aufgrund der Tatsache, dass durch diese Maßnahme positive Einnahmen von ca. 756.500,- € pro Jahr zu verzeichnen seien, stellt er den Antrag, diese Mehreinnahmen zu verwenden, um

- keine weiteren Kürzungen im sozialen und kulturellen Bereich durchzuführen,

- Gebührenerhöhungen im Bereich Abwasserentsorgung auszuschließen

- sowie keinen weiteren Stellenabbau zu betreiben.

 

Verwaltungsseitig legt Beigeordneter Lindgens den derzeitigen Verfahrensstand dar und führt u.a. aus, dass das Mitbestimmungsverfahren mit der Personalvertretung noch nicht abgeschlossen sei. Er verweist auf die bisherigen Verhandlungen und Überlegungen, die möglicherweise entstehenden Probleme mit der Rheinischen Zusatzversorgungskasse und teilt mit, dass ein mit dem Vorsitzenden des Personalrates geplanter Meinungsaustausch aufgrund einer Erkrankung verschoben werden musste. Dennoch bittet er darum, auf der Basis der jetzt unterbreiteten Vorlage den Beschluss zu fassen, um die weiteren Schritte einleiten zu können. Sollten sich aus den Gesprächen mit dem Personalrat noch Änderungen ergeben, so würde der Rat der Stadt selbstverständlich hierüber informiert.

 

Ratsherr Plum – SPD-Fraktion – regt an, die Verträge durch eine Klausel dahingehend zu ergänzen, dass im Falle eines Rechtsstreites ein Schiedsgericht entscheiden soll unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges.

 

Der Oberbürgermeister sagt zu, diese Empfehlung für eine Schiedsgerichtsklausel bei der Aushandlung des endgültigen Vertrages zu berücksichtigen und stellt hierzu das Einvernehmen der Mitglieder des Rates der Stadt fest.

 

Ratsherr Schnitzler- UWG – führt aus, dass er der unterbreiteten Beschlussempfehlung zunächst zustimmen wollte, nunmehr aber nach Kenntnis des ergänzenden Antrages von Ratsherrn Treude diese Argumente teile und nur mit dieser Ergänzung der Vorlage zustimmen könne.

 

Seitens der Fraktion der Grünen legt Ratsherr Schabram dar, dass diesem Antrag zugestimmt werden könnte, wenn dadurch der Haushalt saniert würde. Da man hiervon aber bei einer Einsparung von 756.500,- € und einem Defizit von 154 Mio € weit entfernt sei, bestehe die Notwendigkeit, auf natürlichem Wege ohne betriebsbedingte Kündigungen Personal in der Verwaltung und bei der STAWAG abzubauen. Er sieht die zu erzielenden Synergieeffekte als sinnvoll und wirtschaftlich an. Daher werde der Zusatzantrag von Ratsherrn Treude abgelehnt, der Vorlage in der unterbreiteten Fassung jedoch zugestimmt.

 

Nach Beendigung der Aussprache lässt der Oberbürgermeister zunächst über den ergänzten Beschlussentwurf gemäß Tischvorlage einschließlich der Empfehlung aus dem Personal- und Verwaltungsausschuss abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt bei 2 Gegenstimmen mit Stimmenmehrheit, den Kanalnetzbetrieb auf der Basis der vorgelegten Vertragsunterlagen auf die STAWAG zu übertragen und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Verträge mit der STAWAG abzuschließen sowie die erforderlichen Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren unmittelbar nach Vorlage des Ratsbeschlusses einzuleiten.

 

Dem Finanzausschuss ist jährlich – spätestens bis zum 30.09. des Folgejahres – zu berichten, ob und inwieweit die Ergebnisse gem. der Tabelle S. 63 der Vorlage eingetreten sind.

 

Der Rat der Stadt stimmt der Beteiligung der STAWAG an der STAWAG Abwasser GmbH mit 100 % der Anteile sowie dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages gem. § 41 Abs. 1 l) GO NW und unter Berücksichtigung der relevanten §§ 107, 108 GO NW zu.

 

Abstimmung über den mündlich unterbreiteten Antrag von Ratsherrn Treude:

„Im Rahmen der durch die Übertragung des Kanalnetzbetriebes auf die STAWAG und der damit einhergehenden zu erwartenden Mehreinnahmen von derzeit 756.500 Euro jährlich verpflichten sich Rat und Verwaltung der Stadt Aachen, diese Mehreinnahmen zu verwenden, um

-          keine weiteren Kürzungen im sozialen und kulturellen Bereich durchzuführen

-          Gebührenerhöhungen im Bereich Abwasserentsorgung auszuschließen

-          sowie keinen weiteren Stellenabbau zu betreiben.“

 

Bei 2 Ja-Stimmen wird der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage