28.11.2018 - 8 Neufassung der Satzung über die Straßenreinigun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

 Herr von Thenen fragt, ob es dazu Wortmeldungen gibt.

 

Frau Keller sieht ein Problem bei den Neuaufnahmen in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung den Grundstückseigentümern obliegt. Gangolfsweg - Stichstraßennegativkatalog auf Seite 136 Punkt 3. 

 

Herr von Thenen erklärt, dass nur der Stichweg am Gangolfsweg gemeint ist und nicht die ganze Straße.

 

Die CDU-BF fragt zum Schildchenweg nach.

 

Frau Claßen sagt, dass der Aachener Stadtbetrieb auf Nachfrage folgendes dazu erklärt hat:

 

Der Schildchenweg war bisher nicht in den 3 Straßenverzeichnissen (Anlagen zur Straßenreinigungssatzung) aufgeführt. D.h. die Straße war bisher in keiner Reinigungsklasse.

Ab 01.01.2019 wird die Straße in den Negativkatalog, d.h. keine Reinigung, aufgenommen. Die Straße bleibt aber weiterhin in den Räum- und Streuplänen der Regiekolonne in Stufe 2, da die Stadt Aachen – Friedhöfe – hier der Hauptanlieger ist.

 

Alternativ müsste die Straße nach S 9 eingestuft werden. Das bedeutet Winterdienst auf der Fahrbahn durch die Stadt und Gebührenpflicht für die Anlieger (derzeit 0,90 €/lfd.m).

 

Der Aachener Stadtbetrieb verpflichtet sich, die Straße wie bisher in den Räum- und Streuplänen zu behalten und auch weiterhin den Winterdienst zu gewährleisten.

 

Die CDU-BF fragt nach, ob das auch da gilt, wo es Anwohner gibt.

 

Frau Claßen bestätigt, dass der Räum- und Streudienst wie bisher für den ganzen Bereich des Schildchenweges durchgeführt wird.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt erfolgt der

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in  der Stadt Aachen zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage