06.12.2018 - 10 IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 -Krefe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Rau an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung grundsätzlich zustimmen werde. Man wolle allerdings sicherstellen, dass in diesem Bereich der Krefelder Straße, in dem in den letzten Jahren insbesondere durch das Ensemble um das Trianel-Gebäude eine hohe architektonische Qualität entstanden sei, eine hochwertige Gestaltung sichergestellt werde. Aus diesem Grund halte man die Durchführung eines Wettbewerbs für notwendig und beantrage, dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Aufnahme einer entsprechenden Auflage in den Kaufvertrag zu empfehlen.

 

Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Gilson ebenfalls Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung. Die Durchführung eines doch recht aufwendigen Wettbewerbsverfahrens könne man nach seiner Einschätzung nur für besonders prägnante Gebäude fordern, bei einem Gebäude in der zweiten Reihe sei dies nicht zwingend erforderlich. Hier könne durchaus etwa eine Mehrfachbeauftragung zur Qualitätssicherung ausreichend sein.

 

Herr Baal schlägt vor, dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss grundsätzlich eine konzeptionelle Unterfütterung des Grundstücksgeschäfts durch ein Qualitätssicherungsverfahren zu empfehlen.

 

Auf dieser Grundlage fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die geplante Änderung zur Kenntnis.

Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB verzichtet werden kann und beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs.8 BauGB und gemäß § 13 BauGB die IV. Änderung sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 888 -Krefelder Straße/ Soerser Weg- in der vorgelegten Fassung.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, zur konzeptionellen Unterfütterung des Grundstücksgeschäfts die Durchführung eines Qualitätssicherungsverfahrens im Kaufvertrag zu vereinbaren.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage